http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2004-02/0124
Und es geht darüber hinaus noch ein paar Jahrzehnte weiter zurück in die Vergangenheit
. Das im sogenannten Weißen Jahrzeitbuch niedergelegte, um 1346/47
entstandene Kelleramtsurbar des Chorherrenstifts Beromünster in der Schweiz
nennt an drei Stellen „Vegishein"' bzw. „Vegenshein".19' Beim letzten dieser
drei Einträge wurde später hinzugefügt: „Colit nunc Cuontz Bluiwler".20' Dieser
Cuontz Bluiwler ist uns ja schon in der oben erwähnten Urkunde von 1395 begegnet
, aus der hervorgeht, dass er Einwohner von Vögisheim war.
Das Kelleramtsurbar im Weißen Jahrzeitbuch hatte allerdings einen Vorläufer,
nämlich das im Jahr 1324 ins Rote Jahrzeitbuch eingetragene Kelleramtsurbar.
Auch in diesem findet sich dreimal „Vegenshein".2" Das Stiftsarchiv zu St. Michael
in Beromünster bestätigte mir sowohl die Daten für die Jahrzeitbücher als auch
„die Identität mit dem heutigen Vögisheim"."1
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Abb. 3: Ausschnitt aus dem Kelleramtsurbar im Roten Jahrzeitbuch von 1324.
„ Vegenshein " steht in der letzten Zeile.
Vorlage und Aufnahme: Stifisarchiv zu St. Michael in Beromünster/Schweiz.
Es ist verwunderlich, dass diese 71 Jahre frühere urkundliche Erstnennung bisher
offenbar nicht wahrgenommen wurde, obwohl der Abdruck der Kelleramtsur-
bare in dem Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vor mittlerweile über 60 Jahren erfolgte. Welche Bewandtnis es damit auch immer
haben mag, nunmehr ist jedenfalls unstrittig, dass Vögisheim im Entstehungszeitraum
des Tennenbacher Güterbuchs ein real existierendes Gemeinwesen war.
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