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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
67.2005, Heft 2.2005
Seite: 39
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2005-02/0041
Das Real-Gasthaus ..Zum Pflug"

Das Gasthaus Jum Pflug'* in Hasel darf sich mit Fug und Recht das älteste
Gastgeberhaus am Platze nennen, obwohl die damaligen Pflugwirte in den ersten
Jahrzehnten des Bestehens ihren Betrieb jeweils für einige Jahre wegen Kriegsbelastungen
, aber vor allem wegen der einzigen Konkurrenz, der Gemeindewirtschaft
, oder wegen anderer besonderer Umstände im Ort. einstellten.

In dem kleinen abgelegenen markgräflichen Dorf begann der Reigen der Pflugwirte
am 26.06.1743. An diesem Tag erhielt der Haseler Peter Geiger auf sein
Haus das Real-Gastwirtschaftsrecht ..Zum Pflug". Aus dem von ihm selbst erwählten
Namen darf geschlossen werden, dass er ein Bauer war. Er musste an die
Burgvogtei Rötteln in Lörrach einen Betrag von 40 Gulden bezahlen. Wo genau
das erste Gasthausschild .Zum Pflug" aufgestellt war. ist nicht mehr feststellbar.

Die alten Akten beschrieben das Gasthaus am Haselbach (Schlierbach) neben
dem Kirchgut und an der Straße nach Wehr. An der Rückseite stieße das Haus an
Hans Jakob Jost und Hans Georg Sutter.

Der nunmehrige Schildwirt Peter Geiser hatte zuvor in seinem Haus die Ge-
meindewirtschaft und hoffte mit dem Privatrecht auf einen besseren Betrieb, da er
nun zusätzlich 6 Beherbergungsbetten anbot.

Doch schon 10 Jahre später gab Peter Geiger auf und zog sein Schild ein. Um
nicht das Real-Recht zu verlieren, zahlte er jährlich an die Amtskasse in Lörrach
eine Anerkennungsgebühr von 2 Gulden und 30 Kreuzer.

Im März 1761 verkaufte Peter Geiger sein Real-Recht an Martin Freiner (Fri-
ner). Bei diesem Kauf bat Freiner das Oberamt Rötteln. dass die Stuben- bzw. Gemeindewirtschaft
in Hasel, welche seit 1753 durch Martin Greiner geführt wurde,
eingestellt wird, zumal Greiner damit einverstanden sei. Aus diesem Handel wurde
jedoch nichts, da die Gemeinde weiterhin auf die Verpachtung ihres Wirtschaftsrechtes
pochte, zumal dies eine ihrer einträglichsten Einnahmequellen war. Auch
in den folgenden 20 Jahren war Martin Freiner nicht glücklich mit seinem Privat-
recht. Mehrmals stellte er den Betrieb ein und versuchte es dann wieder erneut mit
dem Wirten. Er beklagte sich in seinen Gesuchen stets darüber, dass 2 Wirtschaften
(also die Gemeindewirtschaft und seine Schildwirtschaft „Zum Pflug") in dem
kleinen abgelegenen Ort zu viel wären bzw. dass sein Mitkonkurrent den besseren
Betrieb habe.

Als nächster Pflugwirt im Jahr 1774 trat der seit 1771 in das Vogtsamt gewählte
Friedrich Flösser in Erscheinung. Er war einige Jahre vor seinem Vogtsamt bereits
der Gemeindewirt. Sein Schwiegervater, der damalige Ortspfarrer Böhm, hatte
1772 für ihn und seine Tochter das heutige Gasthausgebäude .Zum Pflug" bauen
lassen. Obwohl das Vögtsamt mit dem Gewerbe eines Gemeindewirtes oder auch
eines Schildwirtes unverträglich und amtlicherseits nicht zulässig war, machte die
Oberbehörde in diesem Fall eine Ausnahme. Friedrich Flösser wuchs nämlich als
Stubenwirt in das Amt des Vogtes. Deshalb war aus Behördensicht nichts einzuwenden
, wenn auf sein Haus, auf welchem er schon einige Jahre als Gemeindewirt

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