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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
67.2005, Heft 2.2005
Seite: 59
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2005-02/0061
Seppikon

In Unterinzlingen heißt ja das Gebiet östlich der „Unteren Langmatt" bei der
Chrischonagasse ..Hinterseppingen". Diese Bezeichnung weist auf eine frühere
Hofsiedlung hin. die weiter vorne am Mühlebach lag und den Namen Seppikon
trug.

1307 wird in einem Basler St. Clara-Berain ein Gerung von Sepikon erwähnt,
und bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts werden dann weitere Personen dieses Namens
genannt. Anfang des 15. Jahrhunderts tritt erstmals die Bezeichnung ohne
Personennamen auf: ..auf dem berg under sepikon". 1508 ist vom ..Huß und Hoff
zu Seppicken" die Rede, und im gleichen Jahr wird auch eine ..meyerin von Se-
bicken" erwähnt. 1587 ist Hanns Brombacher ..Meyer zu Sepiken". 1886 werden
letztmals ..Matten zu Seppingen" genannt.

Bei ..Seppikon" handelt es sich um eine -inghoven-Siedlung. Diese liegen im
alemannischen Süden in Landstrichen, die erst gegen oder am Ende des 5. Jahrhunderts
besiedelt wurden, während die reinen -ingen-Orte der Landnahmezeit
des 3.-5. Jahrhunderts angehören, -inghoven wurde durch Zusammenziehung zu
-ikoven. dann zu -ikon und später zu -ige. Damit fielen in Südbaden die reinen
-ingen- und die -inghoven-Orte in der Aussprache zusammen. So ist z. B. Efrin-
gen (1113 Everingin) ein echter -ingen-Name und Tüllingen (1173 Tullinchovin)
ein -inghoven-Name.

In Seppinghoven. das dann zu Seppikon und Seppige wurde, steckt mit Sicherheit
der Personenname Seppo. Dies ist auch beim Ortsnamen Seppenhofen im Bezirk
Neustadt der Fall, der 1122 Seppinghovin lautete.

Im folgenden sollen nun vor allem Erkenntnisse dargestellt werden, die fast ausschließlich
durch Flurnamen gewonnen wurden. Dabei bezeichnet „Mittelhochdeutsch
" die Form der deutschen Sprache von etwa 1050 bis 1350.

Dörfliches Recht

In den Flurnamen leben oft alte Rechtsverhältnisse weiter.

So wird zwischen 1378 und 1881 das Gebiet an der Gemarkungsgrenze zu De-
gerfelden beim „Neuacker" und „Brattlinsgrund" „Allmende" genannt. Damit bezeichnete
man früher den ungeteilten Grundbesitz einer Gemeinschaft an Wasser.
Wald und Weide sowie auch an Wiesen, selten an Äckern.

Der schon 1307 erwähnte Flurname „Monden" an der Gemarkungsgrenze zu
Riehen geht ebenfalls auf Gemeinbesitz zurück, denn mittelhochdeutsch mende
bedeutet soviel wie „Gemeindewiese".

Wenn Gemarkungsteile der allgemeinen Nutzung entzogen wurden, nannte man
sie „Bann" (alem. Bahn). In Inzlingen werden Waldungen und Äcker zwischen
1546 und 1783 als „in dem Bann" bezeichnet, und 1770 heißt ein kleines Stück
Land oberhalb des Waidhofs „Bännlein".

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