http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0073
mehr erfolgen soll. d. h. im Bereich der Vorrangflächen für den Naturschutz, werden
keine bzw. nur die allernotwendigsten Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
Stützmauern, die weiter für den Weinbau in Funktion blieben, werden aber soweit
gesichert, dass eine Bewirtschaftung mit handgeführtem Gerät ohne Gefahr möglich
ist. Einzelne Mauerausbrüche in diesen Bereichen werden in der herkömmlichen
Technik wieder geschlossen. Soweit zur Ergänzung von Terrassenmauern
bzw. für den Bau des Erschließungsweges zusätzliche Stützmauern erforderlich
sind, werden diese mit Gabionen - Drahtkörben mit Steinfüllung - errichtet,
möglichst unter Verwendung von Bruchsteinen aus eingestürzten Mauerzügen, die
nicht wiederhergestellt werden (Abb. 8).
Die Arbeiten wurden Ende 1996 begonnen und im Frühjahr 1998 abgeschlossen.
Durch die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten war es möglich, eine neue
Grundlage für den Fortbestand des traditionellen Weinbaus am Staufener Schlossberg
zu schaffen und damit dieses bedeutende Zeugnis der historischen Kulturlandschaft
in seiner ursprünglichen Nutzung zu erhalten.
* Der Aufsatz erschien erstmals in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Nachrichtenblatt des
Landesdenkmalamtes. Heft 1/1998. S. 31-36.
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