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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 87
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0089
Für Böbelin ging es nun um Rechtfertigung seiner Vorgehensweise als Schiffsführer
. Daher wandte er sich an den Junckher Burgenmeister Friedrich von Baden.
den ersten Kommandanten der Schweden in Neuenburg,9' das Ratsmitglied Heinrich
Schaub sowie an dortige unparteiische Schiffsleute, die durch Augenschein
seine Darstellung des Unglücks bestätigen sollten. Sie seien recht gefahren und
hätten niemollen ietzit in dem gefehrt gespirt, sondern immer gerudert, was die
Neuenburger bestätigten. Böbelin wollte damit beweisen, dass die von ihm ausgewählte
Fahrrinne tief genug gewesen war und er mit Fug und Recht den neuen
Wasserlauf gewählt hatte. Auf Abb. 1 ist ein zweiter - älterer - Wasserweg zu
sehen, der längs der linksrheinischen Seite verlief. Gerade wegen solcher sich
neu bildender Rheinarme war es Pflicht, in Basel einen ortskundigen Schiffer,
einen Lotsen, anzuheuern, der sicher durch alle Untiefen bis nach Breisach führen
konnte. Von dort an waren dann die Breisacher Schiffsleute bis nach Straßburg zuständig
. Dieses Privileg hatte ihnen schon 1442 Kaiser Friedrich III. zugesichert.
Damit verfügten sie über eine gute Einnahmequelle, denn selbst für ein kleines
Schiff wie den Weidling mussten die Basler Schiffsleute den Breisachern zwei
Gulden bezahlen.10'Alle Schiffsmeister waren im übrigen verpflichtet, immer wieder
den Rhein zu untersuchen und Zeichnungen anzufertigen, um sicher geleiten
zu können.

Abb. 2

Wie sich das Unglück abspielte, ist deutlich auf den Abbildungen zu sehen, die
wie ein Film die einzelnen Ereignisse hintereinander wiedergeben: Auf Abb. 2
sieht man die Mannschaft zwischen dem rechten Rheinufer und einer Insel rudern,
auf Abb. 3 liegt das Schiff auf der Seite, wobei deutlich der Stock im Boden zu
sehen ist.

Abb. 3

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