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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 88
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0090
Die Schiffsbesatzung und die Mitreisenden schwimmen bzw. halten sich an den
Rudern fest. Es handelt sich offenbar um neun Männer, von denen keiner beim
Sturz ins Wasser den Hut verloren hat!

Abb. 4

Auf Abb. 4 ist die damals noch unzerstörte und mit einer Stadtmauer umgebene
Stadt Neuenburg zu sehen, davor der nun völlig auf dem Kopf liegende Weidling.
War vielleicht das Fahrzeug nicht in gutem Zustand gewesen oder hatte man es
gar überladen? Für den Bau waren die Schiffsbauer verantwortlich, für das richtige
Gewicht der Fracht Böbelin. An jedem Berner Weidling waren zu diesem Zweck
Marken in Form eines Bären - dem Wappentier Berns - eingebrannt; sie zeigten
an, wie tief das Schiff im Wasser liegen durfte. Etwa 230 Zentner ä 50 kg konnten
somit transportiert werden.11' Der Zeichnung nach zu schließen, lagen auf dem
Schiff sechs Säcke in etwa sechs Reihen, wobei nicht zu sehen ist, wie viele Säcke
übereinander gestapelt waren.

Dieser Unfall hatte ein Nachspiel, denn Meron wandte sich - zweifellos wegen
Schadenersatzes - an die vorderösterreichische Regierung von Ensisheim. die sich
1637 wegen der Kriegswirren in Breisach befand. Schiffsführer hafteten für aus
Fahrlässigkeit entstandene Schäden, wie aus dem 1598 geschlossenen Vertrag zwischen
Basel und Breisach hervorgeht. Die Breisacher werden darin verpflichtet.
yerderzeit guette redliche dapffere unnd vermügliche stierleuth, so deen Rhyn wol
erkundet, uff [zu] stellen ...12> Entstand ein Schaden, so müssen die Steuerleute ihrer

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