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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 142
(PDF, 28 MB)
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zu verkohlen. Weiter heißt es, dass das Holz dem nützlichen Wert nach zu verkaufen
ist. besonders aber das umgefallene liegende und dürre Holz, damit dasselbige
nicht verfault und zu Nutzen gemacht werde. Außerdem sind die Waldplätze und
Hauen mit Fleiß und Ernst vor dem Vieh zu schützen, damit neues Holz gut nachwachsen
könne. Sturmholz und Astschläge seien vordringlich aufzuarbeiten. Die
Köhler müssten alles Holz, ob groß oder klein (außer Zuchtbäume), in den Hauen
niederschlagen, damit das junge nachwachsende Holz nicht später von den größeren
Bäumen niedergeschlagen werde. Alles Holz soll nach gemeiner Regel zwei
oder drei Tage vor oder nach dem Neumond gefällt werden. Die Vögte werden
angehalten, mit Ernst verkünden und verbieten zu lassen, dass niemand dieselbe
Stelle „weder reuten, fahren oder gehen, auch mit Vieh weiden. Gras mähen und
Gerten schneiden gänzlich meiden" solle, bis das junge Holz wieder nachwächst.
Auch dürfen keine Kirschbäume stehen gelassen, sondern gleich dem anderen
Holz umgehauen werden.

Bereits Ende des 16. Jahrhunderts gab es bei Wambach eine Glashütte, wobei
auch schon dort viel Holz verbraucht wurde. Um das Jahr 1700 scheint aber die
großflächige Abholzung erhebliche Probleme mit sich gebracht zu haben. Am
16. Oktober 1699 erging von Karlsruhe an den Forstmeister sowie auch an den
Forstschreiber der Herrschaft Rötteln, von Rippur und Amann, bezugnehmend auf
deren unter dem 27. September gleichen Jahres übermittelten Bericht, der Befehl,
„daß weilen man sowohl wegen der Bergwerke das Holz höchst benötiget, als auch
deßen Ermangelung die Wildfuhr dadurch gehemmet, sie denen Kohlern der fürstl.
Bergwerke, das Ausreuthen und Ausbrennen der Holzschläge an keinem Ort, soviel
nemblich die Waldungen betrifft, jetzt und in das Künftig mehr gestatten, sondern
solche Kohler mit ihrem Gesuch durchauß schlächterdingen abschlägig hinweisen
sollen." Da aber das Bergwerk in Kandern weiter riesige Mengen an Holz
verschlang, wurde die Lage immer dramatischer. Der Forstmeister versuchte zwar
mit den Ressourcen schonend umzugehen. Dabei handelte er sich aber auch noch
gehörig Ärger mit den Bewohnern der Vogtei Vögelbach ein. Im Jahre 1702 richtete
die Gemeinde Vögelbach ein Gesuch an die Herrschaft, ihre wegen des Bergwerks
ausgerodeten Waldungen besamen zu dürfen. Das Forstamt war nämlich der
Meinung, es wäre besser, die abgekohlten Plätze nicht zu besamen. Die Gemeinde
Vögelbach jedoch forderte in einem eindringlichen Schreiben die Notwendigkeit
einer Besamung dieser Flächen, da es ihrem Unterhalt dienen würde. Bereits zwei
Jahre später richtete von Rippur von Kandern aus einen neuen dramatischen Appell
an das Fürstenhaus. Er teilt dort mit: „daß die Ausreuthung und Verbrennung
der Holzschläge dem Wachstum der neuen Haue sehr schädlich und der Wildfuhr
abbrüchig ist, zeigt der würkliche Augenschein mehr als zuviel".

In der Folgezeit stritt man sich weiter heftig darüber, ob die Besamung oder das
einfache Liegenlassen der abgeholzten Flächen vorteilhafter wäre. Am 28.9.1704
schrieben Fritz Grethen Vogt zu Tegernau. David Meyer. Vogt zu Vogelbach, und
Hans Lacher. Vogt zu Hausen, von ihren jeweiligen Waldvogteien einen gemeinsamen
Brief an den Markgrafen. Sie beklagten sich bitter darin, dass bei hoher Stra-

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