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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 1.2006
Seite: 171
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-01/0173
Andre Holenstein

»Gute Policey« und lokale Gesellschaft im Staat des Ancien Regime
Das Fallbeispiel der Markgrafschaft Badeni-Durlach)
(Frühe Neuzeit-Forschungen Bd. 9-1-2)
Tübingen (bibliotheca academica) Verlag 2003. 938 Seiten. 70 Tab.. 19 Graphiken.

Ln. EUR 64.- ISBN 3-928471-32-5

Eine „gute, moderne Polizei" versprechen uns die Innenminister immer wieder einmal.
..Die Polizei - Dein Freund und Helfer" - so rufen wir uns gelegentlich unsere Erwartung
ins Gedächtnis. Und doch bleibt bei vielen Deutschen ein innerer Abstand zu den uniformierten
Ordnungshütern.

Gute Polizei erstrebten schon die Staaten der frühen Neuzeit. Sie meinten damit allerdings
die weitgefasste Absicht. Land und Untertanen ..in Ordnung" zu bringen. Die Obrigkeiten
betätigten sich zunehmend, indem sie ..gute Ordnungen" bestätigten und neue
entwickelten und einzuführen suchten. Die Fürsten und ihre Berater sahen vielfachen Regulierungsbedarf
: Traditionell ging es um das religiös-sittliche Verhalten des Einzelnen. Später
trat die Absicht hinzu, die Ausstattung und das Finanzgebaren der Familienhaushalte zu
erkunden sowie für die Heranwachsenden das Schulwesen zu verbessern. Großes Gewicht
erlangte auch die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion, die Ordnung des Handwerkswesens
, die Einrichtung von Fabriken und die ..Emporbringung" der Gemeinden.

Waren die Vertreter der Zentrale, die „vor Ort" erschienen, ursprünglich vor allem als
Richter tätig, so wandelten sie sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu detailversessenen
„Entwicklungsingenieuren". Sie suchten das Gewinnstreben des Einzelnen anzuregen
, die allgemeine Sparsamkeit zu befördern und den Zustand der Gemeinden zu heben.
Sie strebten letztlich danach, mit der „guten Polizei" nichts weniger als „das irdische Wohl
und die irdische Glückseligkeit" der Untertanen zu verwirklichen. Kritiker sprechen bis
heute von „Vielregiererei" und „Volksbeglückung". (Zur Unterscheidung von der heutigen
Polizei wird von einem Teil der Forschung stets „Policey" geschrieben.)

Die Schule hat gelehrt und lehrt wohl noch immer, dass die Fürsten seit Ludwig XIV. absolut
regierten. Ihre Gesetze und Erlasse müssten also überall in ihren Landen sofort in Geltung
gewesen sein. Die Forschung sieht das seit langem anders: Den angeblich absoluten
Fürsten fehlte dazu meist die nötige Zahl an Beamten. Polizisten und Soldaten. Fürst und
Regierung waren nicht nur auf Informationen aus den Provinzen angewiesen. Sie benötigten
auch die Mitarbeit der mittleren Beamten, der örtlichen Amtsträger und der Bevölkerung.

Von diesem Sachverhalt aus eröffnet sich der Blick auf die Grundthese, die Andre Holenstein
in seiner Berner Habilitationsschrift vertritt: Der Schüler des Agrar- und Bauernkriegshistorikers
Peter Blickle nimmt an, die Polizei-Politik der frühen Neuzeit sei ein kommunikativer
Prozess zwischen Regierung und lokaler Gesellschaft gewesen. Zur Untersuchung
und Überprüfung hat Holenstein - er lehrt heute als Professor für Geschichte in Bern - das
„Fallbeispiel" der evangelischen Markgrafschaft Baden-Durlach gewählt. Abgesehen von
der unerlässlichen Karlsruher Zentrale schränkt er seinen Gegenstand fast durchgängig
weiter auf das badische „Oberland" ein: hier berücksichtigt er breit die Oberämter Rötteln
(-Lörrach) und Hochberg (-Emmendingen), während das Oberamt Badenweiler etwas zurücktritt
. In chronologischer Hinsicht untersucht Holenstein die Zeit von 1690 bis um 1803.
der Schwerpunkt liegt dabei auf der Epoche ab 1746, als Markgraf Karl Friedrich selbständig
regierte.

Das umfangreiche und in vielen Hinsichten beachtliche Werk Holensteins wird von zahllosen
Tabellen und nicht wenigen Graphiken bereichert. Der Satz in einer relativ kleinen
Schrift ist sehr sorgfältig ausgeführt. In der Einleitung, die immerhin bis S. 140 reicht, legt

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