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waren nämlich von jeher genötigt gewesen, ihren gesamten Aufwand mittels direkter
oder indirekter Besteuerung ihrer Mitglieder zu bestreiten. Die christlichen
Kirchengemeinden dagegen hatten eine solche Belastung der Gemeindegenossen
bisher nicht gekannt. Ihre laufenden Bedürfnisse konnten aus dem Ertrag der
seit Jahrhunderten angesammelten kirchlichen Fonds gedeckt werden, und für
die kirchlichen Bauten hatten, soweit nicht ebenfalls geeignete Fonds vorhanden
waren, auf Grund des Kirchenbau-Edikts vom 26. April 1808 in der Regel der
Staat oder die gesamte Bewohnerschaft des Kirchspiels ohne Unterschied des Bekenntnisses
aufzukommen. Wohl 1879 wurde die Sulzburger Synagoge umgebaut.
Gründe für den Umbau können im geringeren Platzbedarf der Gemeinde, aber
auch in dem Ende des 19. Jahrhunderts aufkommenden stärkeren Bedürfnis nach
Dekoration zu suchen sein. Die Zwillingsfenster im Obergeschoss wurden durch
Rundfenster ersetzt, im Erdgeschoss auf der Südseite erhielten die ursprünglichen
Fenster halbkreisförmige Aufsätze mit so genannten Fischblasen. Den Fußboden
glich man dem Schwellenniveau an. setzte die Seitenschiffe durch ein niedriges
Holzpodest etwas höher. Die heute renovierte und z. T. rekonstruierte Fassung des
Innenraumes entspricht der Raumfassung von 1879.
Innenraum der restaurierten ehemaligen
Synagoge
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