Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 93
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0095
Der Katechismus war als eigenes Kapitel in der Kirchenordnung integriert.
In einer Erklärung „von dem catechismo" wurde dargelegt, was der Inhalt des
Katechismus sei: „Catechismus in dem christlichen Glauben ist ein mündtlicher
bericht, darinn die furnembste und nöttige stuck der rechten warhafftigen christlichen
religion erkläret werden."

Der Katechismus selbst war gehalten in kurze Frage- und Antwortsätze:

- Welchen Glaubens bistu? - Ich bin ein Christ.

- Warumb bistu ein Christ? - Darumb. das ich glaub in Jesum Christum
und bin in seinem namen getaufft.

2. Die Kirchenhierarchie

An die Spitze der neuen badischen Landeskirche trat, kraft seiner von Gott gegebenen
landesherrlichen Autorität, der Landesfürst Markgraf Karl DL Karl trat
damit die Rechtsnachfolge der Straßburger, Speyerischen sowie im Oberland der
Konstanzer Bischöfe an, zu deren Diözesen bisher die Markgrafschaft gehört hatte
. Karl war der Landesbischof der evangelischen Kirche Badens. Ihm unterstellt
war der Kirchenrat, der unter Leitung des Kanzlers Josef Achtsynit stand und den
Fürsten in religiösen Dingen zu beraten hatte.

Die Markgrafschaft wurde in Diözesen eingeteilt. Das badische Oberland erhielt
vier Diözesen, und zwar Hochberg. Rötteln. Sausenberg-Schopfheim und
Badenweiler. An der Spitze jeder Diözese stand ein Spezialsuperintendent, der den
Auftrag hatte, seine Diözese jährlich zweimal zu visitieren. Diese Spezialsuperin-
tendenten wiederum waren einem Generalsuperintendenten unterstellt, der die Diözesen
seines Amtsbereiches jährlich visitieren sollte, um die kirchliche Ordnung
zu überprüfen. Die zwei Generalsuperintendenten, einer im Ober- und einer im
Unterland, waren als Pfarrer die höchsten kirchlichen Würdenträger innerhalb der
Landeskirche.

3. Die Visitationen des Jahres 1556

1556 fanden in der Markgrafschaft die ersten Visitationen statt. Durch sie sollten
die Zustimmung der Gemeinden zur neuen Lehre und die Stellung der Priester
zum neuen Glauben überprüft werden. Visitationen waren in Baden keine Erfindung
der evangelischen Kirche.

Bereits 1550 war das badische Oberland durch Abgesandte des Konstanzer Bischofs
, zu dessen Amtsbereich es damals gehörte, visitiert worden. Die bischöflichen
Beamten Johannes Götz und Doktor Johann Dumpardus hatten den Auftrag,
durch Befragungen evangelischen Tendenzen unter den Geistlichen nachzugehen
und besonders das sittliche Verhalten der Pfarrer, durch das die Kirche in sehr
schlechten Ruf gekommen war, zu untersuchen. Von den damaligen Befragun-

93


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0095