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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 95
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Lutherschriften auch in der Markgrafschaft schon frühzeitig bekannt gewesen sein
dürften.

Dass die Einwohner der oberen Markgrafschaft jedoch den alten katholischen
Bräuchen, im Gegensatz zu den Mitgliedern der Basler Zünfte, die zu den Protagonisten
der neuen Lehre gehört hatten, durchaus positiv gegenüberstanden, zeigen
die beiden folgenden Episoden.

Nachdem es im März 1528 in Basel zu ersten Bilderstürmereien und gewaltsamen
Zusammenstößen zwischen Alt- und Neugläubigen gekommen war, hatte
der Rat ein allgemeines Prozessionsverbot innerhalb der Stadtmauern erlassen,
um weiteren Unruhen zuvorzukommen. Die jährliche Fronleichnamsprozession
durfte daher nur noch im Kreuzgang des Basler Münsters abgehalten werden.
Die Einwohner der Markgrafschaft scheinen sich jedoch nicht an dieses Prozessionsverbot
gehalten zu haben, musste doch der Basler Bürgermeister Meltinger in
einem Schreiben an den Röttelner Landvogt von Bolsenheim daran erinnern, dass
„... Niemens weder der unseren noch der frembden dieser zyt so also mit crutzen
in unser stat ze lasen."

Schwerwiegender war jedoch der zweite Zwischenfall, der zu einer direkten
Verletzung der jeweiligen Herrschaftsbereiche führte.

1528 hatte der Basler Rat die Zahl der Feiertage von 38 auf 15 vermindert. An
einem dieser, in der Markgrafschaft weiterhin gültigen Feiertage, in Basel nun aber
normalen Werktage, sahen Untertanen des Markgrafen in der teilweise an Lörrach
angrenzenden baslerischen Gemeinde Riehen Bauern auf dem Felde arbeiten und
versuchten, diese mit Gewalt daran zu hindern. In einem Schreiben vom 23. Juli
1528 bat wiederum der Basler Bürgermeister Meltinger den Röttelner Landvogt,
in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass ähnliche Zwischenfälle unterblieben:
„... so sich die Unsern zu Bettigken derselben gemefs zehalten, die abgethanen
Feyrtag uff den Zinfsguttern Ir arbeit zuschaffen vermeinend, das die durch Dine
Amptsverwandthen underthanen an Irer arbeyt verhindert Ire gutter ze buwen ver-
betten werden. Unnd ist hieruff an dich unnser fruntlichs begeren, du wolltest mit
den Dinen verschaffen, das sye unser Underthanen by den Ordnungen, so wir als
Ir ordentlich Oberkeyt Inen bitzhar gegeben, oder further geben werden, guttlich
und fruntlich ungehindret pliben lafsen."

In seinem undatierten Antwortschreiben erklärte daraufhin der Landvogt: „... so
die ewern von Bettiken solcher euwer Ordnung sich gemefs halten, und die abgethanen
feyrtag uff iren Zinsgütern arbeiten wollen, daß die durch meine amptsver-
wandten underthanen daran verhindert und die gütter zu bauen verbetten werden,
hab ich mit angehenkter Beger sölchs by meinen amtsverwandten abzustellen
vermög."

Ab 1554 versuchte der Rat der Stadt Basel und sein Antistes, der Basler Müns-
terpfarrer Simon Sulzer, ein überzeugter Anhänger Luthers, immer wieder in der
Markgrafschaft aktiv zu werden, sah man doch die Möglichkeit, den noch zögernden
Markgrafen Karl II. zur Reformationseinführung in seinen Landen zu bewegen
.

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