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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 96
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0098
Anfang 1554 hielt Sulzer sich in Sulzburg auf. wo er auf Einladung der Witwe
des 1553 verstorbenen Markgrafen Ernst, Anna Bombast von Hohenheim, an zwei
Tagen viermal predigte und das Abendmahl nach Gebrauch der Basler Kirche austeilte
.

5. Die versuchte Besetzung der Lörracher Pfarrstelle durch den Basler Rat

im Januar 1556

Seit dem 11. Jahrhundert besaß das Kloster St. Alban zu Basel in der Gemarkung
Lörrach neben einem Teil des Grundrechtes das Collaturrecht. Dies bedeutete
, dass das Kloster das Recht hatte, die Lörracher Pfarrstelle zu besetzen und
dafür von den Bauern den großen Zehnten, der aus Naturalleistungen wie Getreide
und Wein bestand, zu kassieren. Gerichts- und somit Landesherr waren hingegen
die Markgrafen von Baden-Durlach als Nachfolger der sausenbergisch-rötteln-
schen Markgrafen.

Nachdem 1529 die Stadt Basel sich zur Reformation bekannt hatte, waren die
Klosterbesitzungen an den Rat der Stadt übergegangen und wurden in dessen Auftrag
von Pflegern verwaltet. Der Rat der Stadt Basel durfte also weiterhin in Lörrach
den Zehnten kassieren, musste aber, da Lörrach im Hoheitsgebiet der altgläubigen
badischen Markgrafen lag, diese Pfarrstelle mit einem katholischen Priester
besetzen und diesen unterhalten.

Am 21. Januar 1556 hielt nun aber auf Geheiß des Basler Rates der evangelische
Prädikant Ulrich Koch (Cocius), der Schwager des Basler Antistes Sulzer. die erste
evangelische Predigt in der Lörracher Pfarrkirche, mithin ein klarer Verstoß gegen
geltendes Recht.

Der Röttelner Landvogt Jakob von Rotberg berichtete daraufhin am 27. Januar
seinem Herrn, dem Markgrafen, dass die Pfleger von St. Alban einen evangelischen
Prediger nach Lörrach geschickt hätten und dass .,sy bedacht seindt. ein
Predicanten ihrer Religion darin hauss heblich zu setzen". Der Landvogt bat den
Markgrafen um Anweisung, wie er sich zu diesem offenen Bruch des geltenden
Rechts verhalten solle.

Markgraf Karl, der um diese Zeit - selbst wohl schon evangelisch gesinnt - in
der unteren Markgrafschaft mit der Einsetzung evangelischer Pfarrer begonnen
hatte, war also sicher nicht gegen den evangelischen Pfarrer als solchen, musste
jedoch entschieden gegen diesen Eingriff in seine landesherrlichen Kompetenzen
einschreiten.

Vom Datum des Antwortschreibens des Markgrafen an seinen Landvogt ist zwar
nur noch die Angabe „Februar" zu entziffern, der Landvogt erhielt jedoch darin
die eindeutige Weisung, vorläufig dem Basler Rat zu untersagen, einen evangelischen
Prediger nach Lörrach zu schicken, da es nicht in der Macht des Rates läge,
die Einführung der neuen Lehre in Lörrach vorzunehmen. Der Rat solle sich direkt
an den Markgrafen wenden.

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