http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0106
sehe Prädikanten einzusetzen und zu unterhalten. Markgraf Karl erwiderte diesen
Schritt mit der Anordnung an seine Landvögte, den Zehnten künftig nicht mehr an
die Klöster abzuliefern, sondern daraus die Prädikanten direkt zu besolden.
Die Klöster Allerheiligen, St. Peter, Schuttern, Tennenbach und Waldkirch wandten
sich daraufhin an Kaiser Ferdinand und baten um Hilfe.
In einem Schreiben vom 20. Februar 1557 wies Ferdinand den Markgrafen darauf
hin, dass Karl überhaupt nicht befugt sei, in den Herrschaften Rötteln. Schopfheim
und Badenweiler die Reformation ohne österreichische Einwilligung durchzuführen
, da die Landeshoheit über diese Gebiete noch umstritten und Gegenstand
eines schwebenden Prozesses vor dem Reichskammergericht in Speyer sei.
Ferdinand spielte in diesem Schreiben auf den Vorbehalt Kaiser Maximilians
von 1494 an, der den sausenbergisch-badischen Erbvertrag nur mit der Einschränkung
genehmigt hatte, dass die Herrschaften Rötteln sowie die Stadt Schopfheim
österreichisches Lehen seien. Dieser Vorbehalt war jedoch von Markgraf Christoph
damals nicht anerkannt und von Erzherzog Ferdinand daraufhin 1527 vor
dem Reichskammergericht in Speyer eingeklagt worden.
Am 7. März 1557 antwortete Markgraf Karl, dass er sehr wohl auch in Rötteln
und Schopfheim Landesherr und somit zur Reformationseinführung gemäß dem
Augsburger Religionsfrieden berechtigt sei. Ferner bat er Ferdinand, bei den Prälaten
darauf zu dringen, dass diese sich künftig an die Bestimmungen des Augsburger
Religionsfriedens hielten.
In der Folge verhärteten sich die Fronten zwischen den beiden Parteien noch
mehr. Die Prälaten weigerten sich weiterhin, die evangelischen Prädikanten zu
besolden, während Karl die Gefälle beschlagnahmt hielt. Im Sommer 1558 kam es
daher zu einem erneuten Briefwechsel zwischen Karl und Ferdinand.
In einem Schreiben vom 4. August 1558 legte Ferdinand noch einmal seine
Grundposition dar: Markgraf Karl habe kein Recht gehabt, in den drei oberländischen
Herrschaften Rötteln, Schopfheim und Badenweiler die Reformation einzuführen
. Der Augsburger Religionsfriede erlaube dies nur den reichsunmittelbaren
Herrschaften, dies wäre jedoch für Rötteln und Schopfheim, die sogar österreichisches
Lehen seien, sowie für Badenweiler nicht gegeben, da diese Gebiete an den
Breisgau angrenzten und da dort Österreich seit über 200 Jahren unumstrittener
Landesherr sei. Sogar Markgraf Christoph habe 1494 in der damaligen Erbeinigung
Österreich ausdrücklich als Landesherrn anerkannt, und auch die Hochbergischen
Fürsten hätten seit alters her die österreichische Landeshoheit akzeptiert.
Karl solle nunmehr unverzüglich die beschlagnahmten Gefälle wieder herausgeben
und die eingeführte Reformation rückgängig machen.
Karl antwortete, obwohl man ihm dies aufgrund seines früheren zögernden,
vorsichtigen Wesens kaum zugetraut hätte, auf die österreichischen Forderungen
mit einem entschiedenen Nein: Er sei aufgrund seines Gewissens gemäß den
Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens zur Reformation übergetreten.
Zwar sei es richtig, dass die drei oberländischen Herrschaften Rötteln, Sausen-
berg-Schopfheim und Badenweiler an den Breisgau angrenzten, jedoch könne von
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