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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 106
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0108
Markgrafen Doktor Achtsynit und der Röttelner Landvogt Anwyl, einigten sich
darauf, dass Karl die beschlagnahmten Güter freigab und dass andererseits die
Klöster künftig für die Besoldung der evangelischen Prädikanten und für den baulichen
Unterhalt der Kirchen aufkommen müssten. Die Gefälle sollten künftig für
alle Zeiten ungesperrt bleiben.

Mit dieser Einigung, bei der sich weitgehend die badischen Vertreter durchgesetzt
zu haben scheinen, war jedoch der Streit um die Reformationseinführung im
Oberland noch nicht beigelegt.

Das Urteil des Reichskammergerichts in Speyer bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen
über die Landeshoheit stand immer noch aus. Am 1. Dezember 1565
wurde, unter Vorsitz des Bischofs von Speyer, das von beiden Seiten mit Spannung
erwartete Urteil verkündet. Der Spruch des Gerichtes gab in voller Front der österreichischen
Position recht: Die Herrschaft Rötteln sowie die Stadt Schopfheim mit
anliegenden Besitzungen seien direkt österreichisches Lehen und müssten daher
gegen Zahlung von 6000 Gulden an Österreich abgetreten werden. Ferner stünden
die Herrschaften Badenweiler und Sausenberg, da sie an den Breisgau angrenzten,
unter österreichischer Landeshoheit. Karl wurde zur Bezahlung sämtlicher anfallender
Kosten und zur Begleichung der österreichischen Schadensersatzansprüche
verurteilt.

Es spricht für die Standhaftigkeit des Markgrafen Karl, dass er sich durch dieses
für ihn doch vernichtende Urteil, das die Existenz eines Großteils seines Herrschaftsgebietes
direkt in Frage stellte, nicht aus der Bahn werfen ließ und sofort
beim Kaiser, der ironischerweise zugleich Prozessbeteiligter und oberste Berufungsinstanz
war, Berufung gegen das Urteil von Speyer einlegte.

Der Einspruch Karls verhinderte die Rechtsgültigkeit des Speyerischen Urteilsspruches
. Auch unter dem Nachfolger des 1566 verstorbenen Kaisers Ferdinand,
Maximilian IL, dem starke reformationsfreundliche Tendenzen nachgesagt wurden
, blieben die Gebietsansprüche ungeklärt.

Bei den Friedensverhandlungen in Osnabrück am Ende des Dreißigjährigen Krieges
verlangte dann der damalige badische Markgraf Friedrich V. die Aufnahme eines
Passus in die Vereinbarungen, wonach das Haus Habsburg auf seine Ansprüche über
die oberländischen Herrschaften verzichtete. Der Markgraf hatte jedoch mit diesem
Ansinnen keinen Erfolg. Erst im Jahre 1741 wurden in einem Vergleich zwischen
dem damaligen Markgrafen Karl August und der Kaiserin Maria-Theresia die Streitigkeiten
endgültig beigelegt. Gegen eine Zahlung von 230 000 Gulden verzichtete
Habsburg „für alle Zeit" auf seine landesherrlichen Ansprüche über die markgräflichen
Herrschaften Rötteln, Sausenberg-Schopfheim und Badenweiler .

10. Die Einsetzung evangelischer Pfarrer im Oberland

Von besonderer Wichtigkeit für das weitere Gedeihen der Reformation in der
Markgrafschaft Baden-Durlach war, ob es Markgraf Karl und seinen leitenden

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