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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 108
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speziellen Aufsicht von Sulzer standen. Markgraf Karl hatte für diesen Zweck Stipendien
bereitgestellt. Die Gelder für diese Stipendien musste die Diözese Rötteln
aufbringen, insgesamt 632 Gulden jährlich. Nachdem 1580 Basel sich wieder der
reformierten Lehre zugewandt hatte, wurden diese Stipendien an die Universität
Tübingen verlegt.

11. Die Pfarrsynode von 1566

In der Kirchenordnung von 1556 war festgelegt worden, dass die Spezialsuper-
intendenten jeder Diözese jährlich zweimal ihre Gemeinden zu visitieren hatten.
Dadurch sollte vor allem die Einheitlichkeit des Bekenntnisses überwacht und nötigenfalls
wiederhergestellt werden.

In den Diözesen Rötteln und Schopfheim scheint diese Visitation so durchgeführt
worden zu sein, dass jährlich zwei-, später auch dreimal, die Pfarrer beider
Diözesen in Rötteln zu einer Pfarrsynode zusammen kamen und dort von den Superintendenten
befragt wurden.

Von der Pfarrsynode, die am 14. und 15. März 1566 in Rötteln durchgeführt
wurde, liegen uns ausführliche Protokolle vor .

Am Morgen des 14. März begann die Synode in der Röttelner Kirche mit einem
öffentlichen Gottesdienst im Beisein von Generalsuperintendent Sulzer. dem
Röttelner Superintendenten Johann Jacob Grynäus und dem Schopfheimer Superintendenten
Christoph Eichinger. Ebenfalls anwesend war. als Vertreter der weltlichen
Macht, der Röttelner Landvogt Anwyl.

Von 7 bis 11 Uhr legte man anschließend in einer gemeinsamen Sitzung aller
Pfarrer den Epheserbrief aus. Am Nachmittag wurden die in Basel studierenden
markgräflichen Stipendiaten einzeln auf ihre Lernfortschritte hin geprüft und. nachdem
sie teilweise ermahnt, teilweise gelobt worden waren, wieder entlassen.

Am nächsten Tag, dem 15. März, wurden die einzelnen Gemeindepfarrer über
ihre Lehre und ihren Lebenswandel befragt. Ein Großteil der geprüften Pfarrer
erhielt gute Beurteilungen; einige wurden jedoch auch getadelt. Den Pfarrern von
Tegernau, Steinen, Maulburg und Wittlingen riet man mehr Fleiß in der Weiterbildung
an. der Pfarrer von Hauingen sollte schärfer gegen seine „böse Frau" vorgehen
, und dem Pfarrer von Efringen wurde untersagt, weiterhin für seine Gemeindemitglieder
Prozesse zu führen. Dem Pfarrer von Weil ist verboten worden, im
Gottesdienst nach den Einsetzungsworten den Kelch zu erheben - die sogenannte
katholische Elevatio, die von den Lutheranern schon 25 Jahre vorher mit Rücksicht
auf die reformierten schweizerischen Theologen aufgegeben worden war.
Am Ende der Synode wurde noch über die Situation der Schulen und den sittlichen
Zustand der Gemeinden gesprochen. Der Lehrer von Schopfheim klagte über
Arbeitsüberlastung, und die Gemeinde Schopfheim als ganze fiel unangenehm auf.
da ihre Einwohner „unsittlich lebten" und oft den Gottesdienst versäumten. Landvogt
Anwyl versprach, in diesem Punkt für Abhilfe zu sorgen.

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