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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0111
Diese Form der Pfarrsynode wurde bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts
beibehalten und nach 1719, nach längerem Unterbruch, wieder eingeführt.

Neben den allgemeinen, jährlich zweimal stattfindenden Pfarrsynoden sind in
der Diözese Rötteln unter der Leitung von Spezialsuperintendent Johann Jacob
Grynäus zumindest zeitweise - Protokolle liegen für 1572 bis 1575 vor - wöchentliche
Disputationen abgehalten worden.

Diese Disputationen, die jeweils donnerstags im Röttelner Kapitelhaus hinter
der Kirche stattfanden, wurden in lateinischer Sprache gehalten. An ihnen mussten
sich alle Pfarrer der Diözese beteiligen. Der Superintendent Grynäus stellte Thesen
auf. welche die Prädikanten einzeln und in lateinischer Sprache mit Argumenten
aus der Heiligen Schrift entweder anfechten oder verteidigen mussten.

Die Ergebnisse der Disputation wurden von den einzelnen Pfarrern aufgeschrieben
und wohl bei der nächsten Sonntagspredigt wieder verwendet. Aufgrund dieser
intensiven Fortbildungsarbeit sowohl bei den Pfarrsynoden als auch bei diesen
Disputationen kann angenommen werden, dass die Pfarrer der frühen evangelischen
Kirche in Baden sowohl in der Diskussion als auch in der Fachwissenschaft
mit ihrer Lehre vertraut waren.

12. Das Volksschulwesen in der oberen Markgrafschaft

Zur Zeit der Reformation bestand in der Markgrafschaft Baden-Durlach kein
einheitliches Schulwesen, eine allgemeine Schulpflicht gab es nicht. In Pforzheim
und Durlach existierten sogenannte ..Latein- und Gelehrtenschulen'*, die
als Privatschulen von den Söhnen der Adligen und der höheren Beamten besucht
wurden.

Wie sich bei den Visitationen ergab, existierten auch in einigen anderen Orten
- namentlich genannt sind Sulzburg und Britzingen - zumindest zeitweilig Schulen
, die auch von Angehörigen des niederen Standes besucht werden konnten. Allgemein
lässt sich jedoch sagen, dass die breite Masse des Volkes weder lesen noch
schreiben konnte.

In der badischen Kirchenordnung von 1556 war festgelegt worden, dass jeden
Sonntag durch den Pfarrer oder seinen Diakon die Jugend im Katechismus unterrichtet
werden sollte: „... so soll der catechismus als der, so zu vnderrichtung der
hauptartickel des rechten warhafftigen christlichen glaubens denen, die zu jren
jaren vnnd verstand kommen, notdurfftig, mit den kindern. alsbald sie desselben
jres alters vnd Verstands halben vaehig sein moegen, gehalten werden". Die Schüler
sollten einzelne Strophen des Katechismus auswendig lernen und wiedergeben
können, „... so daß die schüler ein guter christlicher verstand überkäme".

Der Katechismusunterricht hatte also den Zweck, die Jugendlichen durch Auswendiglernen
von bestimmten Passagen des Katechismus im Geiste der neuen
Lehre zu formen und sie dadurch, stärker als bisher, mit der neuen evangelischen
Lehre zu verbinden.

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