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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
68.2006, Heft 2.2006
Seite: 110
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2006-02/0112
Mit der Zeit war man bemüht, über das reine Auswendiglernen hinaus, den
Schülern den Katechismus selbst in die Hand zu geben. Dafür war jedoch notwendig
, dass die Schüler lesen, später auch schreiben lernten. Mit dieser zusätzlichen
Aufgabe war aber der Ortspfarrer überfordert. So übernahm das Amt der Jugendunterweisung
bald schon der Pfarrhelfer, der Sigrist. auch Mesmer oder Küster
genannt.

In der Visitationsordnung von 1557 wurde bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine
ständige Ortsschule gegründet und dafür ein ständiger Lehrer angestellt werden
müsste. Der Superintendent jeder Diözese sollte bei seinen halbjährlichen Visitationen
ein besonderes Augenmerk darauf haben......ob der Schulmeister die schul

ordentlich und zu seiner zeit nach anordnung der Schulordnung versehe".

Für die jährlichen Visitationen wurde, ähnlich wie für den Pfarrer, ein Fragenkatalog
entworfen. Die Fragen lauteten:

1. Wieviel er schüler, und ob auch under denselben lateinisch lernen.

2. Waß er den knaben lese, so latine lernen.

3. Ob er auch die litinien angericht und waß er sonst für psalmen singe.

4. Ob er daneben mößmer sig.

5. Von wem er besoldet, wieviel er dasselbig. und was ime von den knaben
zu Schulgeld alle quartal gegeben.

Der Schulmeister, der neben seinem bisherigen Sigristenamte in der Regel noch
das Amt des Gerichtsschreibers versehen musste, wurde gewöhnlich durch die Zuteilung
der Sigristenpfründe. die in den meisten Gemeinden bestand, entlohnt. Für
die Unterhaltung des Schulmeisters war also die Kirche, nicht der Staat, verantwortlich
. In einigen Orten, in denen die Sigristenpfründe nicht ausreichte, musste
von den Eltern der Schüler ein Schulgeld erbracht werden.

Da in den meisten Gemeinden der Sigrist einfach zusätzlich noch das Amt des
Schulmeisters übernommen hatte, ergab sich, dass, zumindest anfänglich, keine
besondere Vorbildung nötig war, außer der Bedingung, dass man lesen, singen
und etwas schreiben können musste. Mit der Zeit versahen dann immer öfter junge
Prädikanten, bevor sie in den Pfarrdienst eintraten, in einer Gemeinde für einige
Zeit den Schuldienst.

Eine allgemeine Schulpflicht gab es noch nicht, unterrichtet wurde nur im Winter
, in der Regel nicht über drei Monate im Jahr. Wenn die Feldarbeit im Herbst
beendet war, schickten diejenigen Eltern, die das Schulgeld - zwischen 5 und 20
Pfennig - aufbringen konnten, ihre Jungen - Mädchen gingen anfänglich überhaupt
nicht zur Schule - zum Schulmeister. Die Lernziele beschränkten sich auf
das Lesen. Buchstabieren. Choräle singen können und das Auswendiglernen des
Katechismus.

Von den einzelnen Volksschulen der oberen Markgrafschaft können wir uns
durch die vorhandenen Visitationsprotokolle von 1556 und 1558 ein recht gutes
Bild machen. Waren bei den Visitationen von 1556 nur in zwei Orten der Diözese
Badenweiler - Sulzburg und Britzingen - Schulen vorhanden, so hatte sich das
Bild bei den Visitationen des Jahres 1558 doch erheblich gewandelt.

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