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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 73
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-01/0075
Regelung der kommunalpolitischen Verhältnisse

In der Zeit der ungeregelten Verhältnisse ist es sicher auch verständlich, dass
seitens beider Gemeinden kein großes Interesse bestand, infrastrukturelle Maßnahmen
in Angriff zu nehmen. Da sich die Gemeindeverwaltung von Nollingen
immer größeren finanziellen Belastungen gegenübersah, war es nicht verwunderlich
, wenn schließlich auch die Gemeinde völlig auf eine Änderung der bestehenden
kommunalen Verhältnisse drängte. Wie groß der Klärungsbedarf war. zeigt der
Umstand, dass es laut Hermann Steinegger Leute gab. die nicht wussten. auf welcher
Gemarkung sie wohnten und welcher Gemeinde sie zugehörten. Deshalb lief
vieles in dieser Zeit schief, und das Zuständigkeitsgerangel ging hin und her. Es
gab oft Anlässe zu Fehlleistungen und Verwechslungen.7

Auch die Industrie versuchte auf die unhaltbaren Zustände in Bezug auf die
kommunalpolitischen Erfordernisse Einfluss zu nehmen. Ihre Position geht aus
dem Schreiben von Rechtsanwalt Oppenheimer. als Bevollmächtigter der in Rhein-
felden ansässigen Industriewerke, vom 13.11.1900 hervor.

..Das ist den maßgebenden Personen aus dem Unternehmerkreise in Rheinfelden
schon längst klar geworden, dass die politische Zugehörigkeit teils zu Karsau, teils
zu Nollingen ein absolut unhaltbarer Zustand sei.

Dass auch bei den hohen Behörden diese Ansicht herrschend geworden ist. bezeugen
die Bestrebungen, eine Änderung zu treffen.

Im gegebenen Fall dürfte es nun in Rücksicht auf das öffentliche Wohl weder
zweckmäßig noch angebracht sein. Rheinfelden durch eine vorzunehmende Ge-
markungsänderung ganz an Karsau oder an Nollingen anzuschließen. Am meisten
aber dürfte dies der Zweckmäßigkeit oder der administrativen Zuträglichkeit
zuwider laufen, wenn Rheinfelden wie projektiert sein soll, ganz zu Nollingen
geschlagen werden würde: denn wirtschaftlich unzweckmäßig und politisch un-
angezeigt. dürfte es sein, einen rasch aufblühenden Industrieort dem kleineren
wirtschaftlich unbedeutenderen und an sich armen aber lastenreichen Orte anzugliedern
. Sollte zur Zeit dem hohen Ministerium die Neubildung einer Gemeinde
Rheinfelden noch nicht als das Zweckmäßigste erscheinen, dann dürfte wohl in
Anbetracht der Umstände der Wunsch berechtigt sein, noch eine Zeit lang die
Weiterentwicklung abzuwarten und vorerst noch nicht zu einer Gemarkungs-
änderung zu schreiten, da eine abermalige Änderung doch wohl für absehbare
Zeit ausgeschlossen wäre. Sollte aber beiden Wünschen die Zustimmung bei hohem
Ministerium nicht zuteil werden können, dann erlauben sich die Leiter der
Werke die dringliche Bitte, ergebenst auszusprechen, dass doch ja nicht eine Gemarkungsänderung
zu Gunsten der Gemeinde Nollingen vorgenommen werden
wolle. Das wäre fast der Ruin Rheinfeldens. wenigstens in der Hoffnung für ein
Wachsen in der Zukunft."8

Die großherzoglichen Behörden beauftragten den Landeskommissär Freiherrn
von Bodmann. die unhaltbaren Zustände zu beheben. Von ihm wurden Verhandlungen
in Nollingen und Karsau eingeleitet und vier Möglichkeiten ausgearbeitet.

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