Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 80
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-01/0082
nicht vom Gerichte in Nollingen, mit wäre gefertiget worden."3 Durch die gemeinsame
Verwaltung der beiden Orte fühlten sich die Warmbacher Bürger eindeutig
benachteiligt. „Diese Verbündung seye mit Lauf und Gängen, folgsam mit Weitläufigkeiten
und Zeitverlust verknüpft gewesen, habe Unkosten, Mißhelligkeiten
in Reparationen und anderen Gelegenheiten verursacht."

Aus den angeführten Gründen baten die Warmbacher Bürger nun. die gemeinsamen
Steuern zu teilen, ein eigenes „Versicherungs- und Contractenbuch" einzuführen
, und schließlich forderten sie die Trennung von der Gemarkung Nollingen.
Weiter führten sie an. gäbe es schon einige Grundlagen für ihre verwaltungspolitische
Selbständigkeit. Ein eigenes Grund- und Gemeindebuch würde seit 1700 geführt
, zwar gäbe es noch ältere Bücher, jedoch wisse man nicht, wo sie sich befinden
. Außerdem habe die Gemeinde Warmbach kein Interesse an der Verbindung
mit Nollingen. Sie habe bereits einen eigenen Bann und eine eigene Pfarrei, also
gäbe es keine „gemeinsamen bürgerlichen Rechte". Ein weiteres Argument für die
Trennung war die schlechte Verkehrsverbindung: „Seye Nollingen von Warmbach,
wo nicht eine gute halbe Stund, doch bereits V* Stund entfernt, und dieser Weeg
seye bei übler Witterung, bereits nicht practicabel. ja sehr oft bei großem Wasser
ungangbar."4 Und schließlich führten sie als letztes Argument an, hatte die Gemeinde
ohnehin schon „ihren Vorgesetzten und Geschworene, auch einen eigenen
Gemeindseinzüger". Zwölf Warmbacher Bürger unterzeichneten diesen Brief an
den Amtmann Stork in Beuggen, „mit dringender Bitte, sie der höheren Behörde
einzubegleiten. und um die gnädigste Entsprechung derselben anzuflehen".5

Diese Bittschrift blieb nicht unbeachtet. Die großherzogliche Rechnungskammer
in Freiburg verlangte Auskunft über die Höhe der Gemeindeeinkünfte von Nollingen
und Warmbach sowie über die genaue Größe und das Ausmaß des Nollinger und des
Warmbacher Banns. Außerdem wollte man wissen, „ob der Kultur der Warmbacher
Wiesen durch die Entziehung der Wasserleitungen auf dem Nollinger Bann Schaden
zugefügt werde, oder ob die Gemeinde Warmbach der Nollinger Entziehung ungeachtet
sich selbständig das nöthige Wiesenwässerungswasser verschaffen könne?"
Es folgte eine eingehende Prüfung der Verhältnisse in beiden Gemeinden. Ein besonderer
Streitpunkt war die Aufteilung der Steuerlast. Sowohl Nollingen als auch
Warmbach waren zunächst nicht damit einverstanden. Ausführlich wurden die „Reallasten
", wie Korn, Roggen und Wein, die bei der Besteuerung berücksichtigt werden
mussten. aufgelistet. Diese Abgaben waren unter anderem an die Landesherrschaft
, die Kommenden Beuggen und St. Johann, an die Pfarreien und das Spital zu
leisten. Erst nach mehreren Eingaben konnte man sich einigen. Amtmann Stork
konnte berichten „Waß die Wasserleitung anbelangt so wird das Wiesenwasser der
Gemeinde Warmbach eigentlich nicht entzogen, sondern vielmehr wird es von der
Gemeinde Warmbach vernachlessigt. weilen sie die Wasserungsgräben bey langen
Jahren niemahls eröfnet."6 So konnte er auch die letzten Bedenken der Großherzoglichen
Rechnungskammer in Freiburg ausräumen. Die Warmbacher Bürger hatten
ihr Ziel, die Abtrennung von Nollingen, erreicht. Im Jahr 1809 kam Warmbach als
selbständige Gemeinde zum Amt Lörrach: Nollingen zum Amt Säckingen.

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