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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 83
(PDF, 28 MB)
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und für das Wohnungswesen nutzbar gemacht werden konnten. In der zeitgenössischen
Denkschrift heißt es: „Wir halten es, wenn auch nicht für eine Rechtspflicht
der größeren Industriegemeinden, so doch für ein Gebot der Billigkeit und
der Vernunft, wenn sie die Bewohner der benachbarten Landorte, die von der Industrieentwicklung
nicht unbeeinflusst geblieben sind, in ihrem Bestreben, der
Vorteile und der Kulturgüter einer größeren Gemeinschaft teilhaftig zu werden
durch Eingehung einer engeren Verbindung mit denselben wirksam unterstützen."9
Alle Anwesenden begrüßten einstimmig die Eingemeindung. Die Verhandlungen
konnten beginnen. Zu diesem Zweck wurde eine Kommission unter dem Vorsitz
von Bürgermeister Vogel gebildet. Als historischer Akt kann die gemeinsame Besprechung
am 17. Mai 1920 im Bahnhofshotel Badisch-Rheinfelden bezeichnet
werden. Sowohl der Gemeinderat von Warmbach als auch der Gemeinderat von
Nollingen-Badisch Rheinfelden erschien vollzählig. Anwesend waren außerdem
alle Kommissionsmitglieder aus Warmbach und Nollingen-Badisch Rheinfelden.
Nach eingehender Beratung und Aussprache konnte festgestellt werden, dass alle
Beteiligten der Eingemeindung zustimmten. Zu beraten waren nun die Richtlinien
und Bedingungen, unter welchen die Vereinigung der beiden Gemeinden erfolgen
sollte. Der Vorsitzende der Kommission wurde mit der Abfassung der Denkschrift
beauftragt, die heute im Stadtarchiv Rheinfelden (Baden) aufbewahrt wird.10

Festgehalten wurden darin unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse der
beiden Gemeinden. Der Gesamtflächeninhalt der Gemarkung Warmbach betrug 276
Hektar und bestand größtenteils aus Acker- und Wiesengelände, während der Gesamtflächeninhalt
der Doppelgemeinde Nollingen-Badisch Rheinfelden 839 Hektar
betrug, darunter auch 213 Hektar Wald. Die Gemeinde Warmbach zählte zur Zeit der
Eingemeindung 560 Einwohner. Badisch Rheinfelden 3 070 und Nollingen 880.

Nach einigen getrennten Sitzungen konnte man den Gemeinderäten ein Resultat
vorlegen, das nach einigen Abänderungen von beiden Gremien im Januar 1921 genehmigt
wurde. Als Zeitpunkt der Eingemeindung wurde der l. April 1921, mit
welchem auch das neue Rechnungsjahr für die Gemeinden begann, festgelegt.

Vermögen und Schulden der Gemeinde Warmbach waren ab diesem Datum Vermögen
und Schulden der Gemeinde Nollingen. Der Bürgermeister und das dienstälteste
Gemeinderatsmitglied von Warmbach traten dem Gemeinderat Nollingen
bis zur nächsten Erneuerungswahl mit vollem Stimmrecht bei.

Abb. 4: Wappen der Stadt Rheinfelden (Baden)
Das Wappen der ..Ritter von Nollingen", ein Adelsgeschlecht, das bereits
im 15. Jahrhundert ausgestorben war. wurde nach der Stadterhebung
für Rheinfelden (Baden) beibehalten: In Gold ein aufgerichteter
roter Löwe, der in der linken \ örderpranke eine stilisierte rote Rose hält.

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