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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 104
(PDF, 28 MB)
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tation mit „typischen Schweizer Namen" kann im Breisgau und im Markgräflerland
nicht gelten. Schon im Tennenbacher Güterbuch des Jahres 1341 oder in den Adel-
hauser Urbaren von 1327 und 1423 finden sich viele Namen, die heute als ..typische
Schweizer Namen'* angesehen werden, die aber auch seit Jahrhunderten im
badischen Oberland auftreten.10 Es ist schließlich der gemeinsame alemannische
Sprachraum, in dem um die gleiche Zeit die Familiennamen entstanden sind. Vor
allem die Endung ..-lin" oder .,-le" ist kein Indiz für eine Schweizer Herkunft.

Schweizer Einträge kommen aus den verschiedensten Anlässen vor. Zunächst gilt
es, diese Vielfalt zu ordnen. Erstes Kriterium ist. ob in einem Eintrag eine Schweizer
Familie oder eine Einzelperson erscheint, ob es sich also um eine Familienwanderung
oder um eine Einzelwanderung handelt. Als Familien gewertet werden Schweizer
Ehepaare, die beim ersten Auftreten bereits verheiratet sind, ob mit oder ohne
Kinder, ebenso Familien, bei deren Erscheinen nur beim Ehemann die Schweizer
Herkunft bekannt ist. Wird eine Schweizer Familie sesshaft. und Kinder aus diesen
Familien heiraten im Ort. dann werden diese Ehepaare nicht erneut gezählt. Wenn
Ehepaare mit Kindern einwandern, dann ist dies meist durch den Tod (hohe Kindersterblichkeit
) oder die Eheschließung der Kinder nachweisbar.

Die Einzelpersonen sind in aller Regel Knechte und Mägde, die im Ort dienen.
Sie kommen in die Dörfer, um Arbeit zu suchen, vielleicht als Saisonarbeiter nur
für einen Sommer, vielleicht für einige Jahre, vielleicht aber auch in der Hoffnung,
durch eine Heirat eine neue Heimat zu finden. Sie erscheinen manchmal als Paten,
manchmal als lediger Vater bzw. ledige Mutter bei der Geburt eines unehelichen
Kindes, in Einzelfällen bei ihrem Tod. Andere gehen im Ort eine Ehe ein. Dies
kann dann eine Einheirat in eine bereits ansässige Familie sein, aber auch eine
Eheschließung unter Schweizern, die nur vorübergehend anwesend sind. Als
Einheirat soll gelten, wenn ein Schweizer die Tochter, bzw. eine Schweizerin
den Sohn einer ansässigen Familie heiratet. Nur selten handelt es sich dabei um
die Einheirat in eine alteingesessene Familie. Meist sind die ..einheimischen*'
Ehepartner selbst Zuwanderer der 2. Generation, oft Kinder sesshaft gewordener
Schweizer. Naturgemäß erscheint nur ein Bruchteil dieser Einzelpersonen in den
Kirchenbüchern, die Arbeitswanderung ist nicht messbar.

Als zweites Kriterium gilt die Dauer der Anwesenheit, vor allem die Anwesenheit
einer Familie über mehrere Generationen. Hier liegt die Stärke eines Ortsfamilienbuchs
, es lässt ohne Mühe die Familien erkennen, die auf Dauer sesshaft
werden. Die Eltern leben und sterben im Ort. Nachkommen heiraten im Ort, alle
weiteren nachfolgenden Generationen sind erkennbar, je nach Erfassungszeitraum
des Ortssippenbuchs bis in die Gegenwart. Dies sind die eigentlichen Einwanderer.
Von ihnen zu trennen sind Familien, die nur vorübergehend im Ort weilen. Meist
werden Kinder im Ort geboren, einige sterben jung, aber zu einem bestimmten
Zeitpunkt brechen die Einträge der Familie ab. Weder von den Eltern noch von
den Kindern sind spätere Daten überliefert. Auch diese Familien sind gut zu erkennen
. Hierher gehören auch Familien, die einige Jahre nach der Einheirat eines
Ehepartners das Dorf verlassen.

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