Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 138
(PDF, 28 MB)
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2: Die Schenkungsurkunde Lutolds von Rotte In über den Berg Entegast
aus dem Jahr 1314.

Vorlage: Badisches Generallandesarchiv Karlsruhe

Bürger lieber „zu Schopfheim" bleiben und Wohnung behalten. Deshalb verkauft
er den Waldberg Entegast zu ermäßigtem Preis an Vogt. Rat und Bürger. Die Einwohner
gewannen so kostenloses Bau- und Brennholz. Sie konnten Rinder zur
Waldweide eintreiben; die vorhandenen Eichen und Buchen ermöglichten mit ihren
Eicheln und Bucheckern die Schweinemast.

Zweimal erscheint auch das Wort „almende". Allmende ist die alte Benennung
für die im Besitz der Gemeinde befindlichen Güter, deren Nutzuna in der Reael
den vollberechtigten Mitgliedern der Gemeinde nach einer genau festgelegten Ordnung
zustand. Die ..Allmend" war im eigentlichen Sinn des Wortes ursprünglich
ungeteilter Grundbesitz einer Gemeinde. Meist handelt es sich um Wald, Weideland
oder Wasser, seltener Äcker (Keinath. 92). das gemeinsam genutzt wurde, im
Gegensatz zum oft umzäunten Privatbesitz, wobei stets einzelne Stücke zur privaten
Nutzung vergeben werden konnten.

Die Deutung ist ein Versuch...

Für wertvolle Informationen und Hinweise danke ich an dieser Stelle Herrn Professor
em. Dr. Rolf Max Kully (Solothurn). ehemaliger Direktor der Zentralbibliothek
Solothurn; er leitet auch die Forschungsstelle Solothurner Namenbuch. Rolf
Max Kully hat versucht, den Flurnamen „Entegast" als Kompositum (= aus zwei
Teilen zusammengesetztes Wort) in seine Elemente zu zerlegen. Die Tierbezeichnung
Ente kann von der Lage des Grundstücks ausgeschlossen werden, ebenso das
Substantiv Endi <Ende>. Das Grundwort „Gast" liegt auch nicht auf der Hand.
Die Metathese ennet > ente wirkte vermutlich im 12./13. Jahrhundert noch nicht.

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