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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 1.2007
Seite: 140
(PDF, 28 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-01/0142
Der Beitrag macht deutlich, dass es sich um einen äußerst schwierig zu deutenden
Flurnamen handelt. Mit seiner sprachgeschichtlichen Deutung hat Professor
Rolf Max Kully jedoch einen Schlüssel zur Lösung dieser seit vielen Jahren gestellten
Frage nach der Bedeutung des Flurnamens ..Entegast" gefunden. Die Realprobe
im Gelände und auch die Deutung und der Hinweis auf die ..Allmende" in der Urkunde
von 1314 bekräftigen und stützen die Aussagen von Rolf Max Kully.

Anmerkungen

1) Die Bezeichnung ..Holz" steht hier für Wald. Nach K. H. Borck tritt ..holz" im 8. und 9. Jahrhundert
in der Bedeutung ..silva" viermal häufiger auf als im stofflichen Sinne. Im 10. und 1 L Jahrhundert
ist das Verhältnis dann genau umgekehrt, woraus ein echter Bedeutungswandel sichtbar
wird. Anstelle des abgewanderten ..holz" tritt ..wald" ein. das im Gegensatz von ..witu" und ..holz"
nicht in den Sog. der von der stofflichen Bedeutung ausgeht, gerät, da es wahrscheinlich ..Wildnis,
unwegsames Gelände" bedeutete. Erst nach der Abwanderung der Wörter ..holz" und „witu" w urde
es auch für den bewirtschafteten Wald verwendet. Siehe auch Erhard Richter (Flurnamen von Wyh-
len und Grenzach. S. 307). Der Begriff ..Forst" im Sinne von ..Staatswald" tritt erst später in Erscheinung
.

2) Diesen Beitrag widme ich Herrn Dr. Erhard Richter zu seinem bevorstehenden 80. Geburtstag.

3) Siehe auch: Erhard Richter. Die Flurnamen von Grenzach-Wyhlen als Hilfsmittel für andere Wissenschaftszweige
, in: Jahresheft 1992/1993 des Vereins für Heimatgeschichte Grenzach-Wyhlen.
10./11. Jahrgang. S. 5 bis 24.

4) Vgl. statt aller: Karl Seith. Zur Geschichte des Markgräflerlandes im Zusammenhang mit der Stammes
- und Reichsgeschichte. Von der Landnahme bis zum Übergang an die Markgrafschaft Baden
im Jahr 1503. in: Markgräfler Jahrbuch. Band 3 (1954). S. 37 ff.. 44. 51 und 63 und Hans Jakob
Wörner. Das Markgräflerland. Bemerkungen zu seinem geschichtlichen Werdegang, in: Das Mark-
gräflerland. Band 2/1994 (Jubiläumsband ..550 Jahre Markgräflerland"). S. 56 ff. und S. 62 ff.

5) Wemer Fischer: Die Flurnamen der Stadt Müllheim. Wolfgang Kleiber: Die Flurnamen von Kippenheim
und Kippenheimweiler und Erhard Richter: Die Flurnamen von Wyhlen und Grenzach.

6) Karl Seith. Beiträge zur Geschichte der Stadt Schopfheim, im Zusammenhang mit der Deutschen
Geschichte. Schopfheim o. J.. Seite 24 und August Eberlin. Geschichte der Stadt Schopfheim, im
Zusammenhang mit der Zeitgeschichte. Schopfheim 1878. Seite 2.

7) Kurt Rittweger. Schopfheim im Banne der Geschichte. Schopfheim o. J.. S. 14 und Karl Seith.
Schopfheim. Seite 28.

8) Original im Kloster St. Gallen (Rittweger. Seite 6). Abdruck u. a. bei: P. T. Neugart. Codex diplo-
maticus alemanniae. 1791. Teil 1 und: Urkundenbuch der Abtei Sanct Gallen. Theil l, Zürich
1863.

9) Ausnahme: Die Erwähnung des Leutpriesters Eberhard 1130. siehe bei Seith. Schopfheim. Seite
34 und Eberlin. Seite 13.

10) Seith. Schopfheim. Seite 39 ff.

11) Seith. Schopfheim. Seite 39.

12) Seith. Schopfheim. Seite 40 und 45.

13) Vgl. statt aller: Walther Keinath. Orts- und Flurnamen in Württemberg, herausgegeben vom
Schwäbischen Albverein. Stuttgart 1951.

14) Die Urkunde (Original) wird im Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt. Signatur:
21/6735. Der Text ist abgedruckt bei August Eberlin. Seite 193 (Beilage II).

15) Definition nach Bayer und Wende: Flecken = Ortschaft, die rechtlich weder eindeutig Stadt noch
Dorf ist. meist jedoch größeres Dorf, das mit einzelnen städtischen Rechten, besonders Marktrechten
ausgestattet ist (daher Marktflecken), auch befestigt (Burgflecken): in Südwestdeutschland
bis zur Gegenwart einfaches Dorf.

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