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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 26
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reguläre Kriegsgefangene behandelt und früher oder später ausgetauscht wurden40.
Frankreich hielt sich aber auch seinerseits an diese Regel, die sonst natürlich auch
von der Gegenseite nicht beachtet worden wäre. Im 18. Jahrhundert wurde es dann
zu einem allgemein anerkannten Prinzip, dass kleinere Einheiten von weniger als
25 oder 20 Soldaten, wenn sie Nahrungsmittel requirierten, als Kriminelle bestraft
wurden. Für größere Einheiten galt dies hingegen nicht, sie genossen den vollen
Schutz des Kombattantenstatus41. Natürlich waren auch nur solche größeren Einheiten
dazu in der Lage, ein Gebiet dauerhaft zu besetzen und eine regelrechte Besatzungsverwaltung
einzurichten, die nun wegen des enormen logistischen Bedarfs
eigentlich immer die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden vor Ort oder den
Ständen voraussetzte und daher auch zu einer gewissen Milderung der militärischen
Herrschaft führte.

Dass der Kombattantenstatus der Plünderer in kleinen Gruppen aberkannt wurde
, war im 18. Jahrhundert wichtig, wichtiger als in der Vergangenheit. Das Völker
- und Kriegsrecht der Aufklärung stipulierte recht eindeutig, dass Soldaten für
ihre Beteiligung an Kampfhandlungen nicht bestraft werden konnten, solange sie
sich selber an das Kriegsrecht hielten. War es im 17. Jahrhundert noch üblich gewesen
, den Kommandanten und die Besatzung einer Festung, die sich in mehr
oder weniger aussichtsloser Lage - nachdem z. b. bereits Bresche geschossen worden
war - dennoch weigerten, kampflos zu kapitulieren, einfach niederzustechen
oder im Gefecht zu erschießen (Quartier wurde in solchen Fällen nicht gegeben),
so erklärte ein Jahrhundert später der einflussreichste Völkerrechtler dieser Epoche
. Emerich de Vattel, in seinem „Droit des Gens'*. Derartiges sei barbarisch und
auf keinen Fall zu rechtfertigen. Der Jurist bestand auch darauf, strengstens zwischen
Kombattanten und Nicht-Kombattanten zu unterscheiden, eine Differenzierung
, die in den totalen Kriegen des 20. Jahrhunderts dann wieder aufgehoben
werden sollte, wie uns allen bewusst ist.

De Vattel. ein preußischer Schweizer aus Neuenburg/Neuchätel, der später in
sächsischen Diensten stand, schrieb 1757 ausdrücklich: ..Heute bedient man sich
zur Kriegsführung ordentlicher Truppen, während das Volk. Bauern und Bürger
sich nicht beteiligt und im allgemeinen von den feindlichen Waffen nichts zu
fürchten hat. Sofern die Einwohner sich dem jeweiligen Herren des Landes fügen,
die auferlegten Kontributionen zahlen und sich jeder Feindseligkeit enthalten, leben
sie in Sicherheit, wie wenn sie Freunde wären. Sie behalten auch ihr Eigentum
. (...) diese Gewohnheit ist löblich und humaner Nationen würdig, sie nützt
auch dem Feinde selbst, der Mäßigung übt. Wer die zivile Bürgerschaft schützt
(...), erleichtert sich selbst das Leben"42. Das mag eine etwas idealisierte Sicht der
Dinge gewesen sein, aber wie ich zu Beginn meines Vortrages hervorgehoben
habe, so ganz weit war sie von der Realität doch nicht entfernt, denn die von de
Vattel juristisch postulierte Begrenzung des Krieges durch strenge Trennung zwischen
Soldaten und Zivilisten kam durchaus bis zu einem gewissen Grade den Interessen
des monarchischen Staates entgegen. Die Monarchie des 18. Jahrhunderts
mit ihrer Tendenz zur absoluten Herrschaft war bemüht, die eigene Zivilbevölke-

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