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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 137
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wenn sie im westlichen Teil der Stadt lebten. Eine Ungelderhöhung war also nur in
einem gewissen, vertretbaren Umfang möglich.

Alle diese die Stadt unterstützenden Maßnahmen hatten nur dann einen Sinn,
wenn die Neuenburger Bevölkerung in ihrem Umfang erhalten blieb. Bei einer
größeren Auswanderung wäre die Substanz der Stadt ernsthaft bedroht gewesen.
Dem Stadtherrn lag es aber offensichtlich auch daran, die Bürger und Einwohner
in der Stadt zu halten, insbesondere die zur städtischen Oberschicht gehörenden.
Denn Bürger und Einwohner der Stadt durften von nun an mit ihren Waren zollfrei
den Oberrhein befahren. Noch lohnte es sich also, hier in Neuenburg mit einem
festen Wohnsitz registriert zu sein.

Fast 30 Jahre hören wir nichts von neuen Vergünstigung. Doch der Rhein blieb
weiterhin aktiv und richtete Unheil an. König Friedrich III. reagierte daher am 30.
September 144227. Nun erhielten die Neuenburger erstmals die Möglichkeit, von
den vorbeifahrenden Schiffen zu profitieren. Alle Waren, die an Neuenburg, sei es
rheinaufwärts oder -abwärts geführt werden, waren mit einem detaillierten Zollsystem
zugunsten der Neuenburger belegt. Auch jetzt wird wieder die Motivation
dieser außerordentlichen Vergünstigung genannt: Die Stadt war erneut vom Rhein
beschädigt worden, und das hier erwirtschaftete Geld sollte zum Aufbau der Stadt
verwendet werden. Es ging nun nicht mehr darum, die Stadt nur zu sichern. Dies
war offensichtlich bereits damals fehlgeschlagen. Diese Maßnahme dürfte reichlich
Geld in die kommunalen Kassen gespült haben und zeigt vor allem das Interesse
des Königs an Neuenburg. Ob es zusätzliche, ganz konkrete Investitionen des
Stadtheim gab. ist nicht überliefert.

Inwieweit Neuenburg durch diesen Geldfluss sein Schicksal aufschieben konnte,
lässt sich nicht mehr ermitteln. Sicherlich hatten die Neuenburger viel in Ufer- und
Prallhangbefestigungen investiert. Hierzu schweigen aber die Quellen. Doch der
Rhein bedrängte die Stadt weiterhin unerbittlich.

Am 1. Juli 1496 war eine erneute Protektion des Stadtherrn notwendig2*. Kaiser
Maximilian erließ der Stadt als König und österreichischer Landesherr die Hälfte
der dem Stadtherrn zustehenden Abgaben. Die Stadt war nämlich nun so stark zerstört
, dass sie den jährlichen, finanziellen Verpflichtungen insbesondere gegenüber
dem Stadtherrn nicht mehr nachkommen konnte. Zudem musste die Stadt wieder
aufgebaut werden. Dieser Einnahmeverzicht des Königs galt für 10 Jahre. Danach
erwartete er allerdings, dass die bis dahin gestundeten Abgaben nachträglich dem
Stadtherrn beglichen würden. Der hälftige Abgabenverzicht war also nur gestundet
, nicht erlassen. Innerhalb einer - wie es in der Urkunde heißt: - ziemlichen
Frist erwartete der Stadtherr die ausstehenden Geld. Dies dürfte, wie die kommenden
drei Jahrzehnte zeigten, wohl eine ziemlich illusorische Erwartung gewesen
sein. Woher sollte die Stadt auch das Geld für die Rückzahlungen nehmen, wo
doch die Bedrohung durch den Rhein nicht wirklich einzudämmen war?

Schon zwei Monate später wurde der Kaiser wieder aktiv:y. Offensichtlich kam
es erneut zu Hochwassern oder die Schäden des letzten wurden erst jetzt wirklich
sichtbar. Der Kaiser schlug nun eine Maßnahme vor. die eigentlich seit Jahrhun-

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