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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 143
(PDF, 50 MB)
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Grundherrschaft - Herrschaft mit Bauern

Bei der Grundherrschaft handelt es sich um eine Struktur langer Dauer, deren
Entwicklung in der Forschung mit Begriffen wie Auflösung der Villikationsverfas-
sung (Fronhofsverfassung P. Entfeudalisierung der Landwirtschaft und erste Krise
des Feudalismus gekennzeichnet wird29. Was mit der Betonung der Verfallserscheinungen
in Vergessenheit zu geraten droht, ist laut Hans-Jörg Gilomen ..die Adaptationsfähigkeit
dieser Struktur, die ihre .Krise" so lange durchlebt und in einigen
Hauptelementen im deutschen Südwesten wie im Elsass und der Schweiz überlebt
hat"3". Nach Gilomens wirtschaftsgeschichtlicher Untersuchung des Cluniazenser-
Priorats St. Alban in Basel entstanden weitere Studien zum Verhältnis zwischen
Grundherrn. Landesherrschaft und Bauern. Während die ältere Forschung mit Lütge
ein eher statisches Konzept der Agrarverfassung31 vertreten hatte, entwickelten
jüngere Historiker und Historikerinnen mittlerweile ein dynamischeres Konzept32.
Sie sehen die Grundherrschaft als Handlungsrahmen, in dem die ungleichen Interessen
der Grundherren und Bauern periodisch neu ausgehandelt wurden. Heide
Wunder bringt das mit der griffigen Formel von der ..Herrschaft mit Bauern" auf
den Punkt, während die Entwicklung nach 1525 zu ..Herrschaft über Bauern" ten-
dierte33. Hans Berner beschreibt am Beispiel des Fürstbistums Basel ein gleichsam
..sozialpartnerschaftliches" Herrschaftsverständnis; er stellt einen Wandel der
Kommunikations- und Herrschaftsverhältnisse seit der Mitte des 16. Jahrhunderts
fest, als es zu einer Betonung landesherrlicher Hoheitsbefugnisse und zu einer ..bedeutenden
Steigerung ihrer (d. h. landesherrlicher. D. R.) Autorität" kam3J.

Für die Oberrheinregion einschließlich der Nordwestschweiz war insgesamt die
komplexe Gemengelage von Grundbesitz und herrschaftlichen Rechtstiteln charakteristisch
; Tom Scott spricht von herrschaftlichem ..Patchwork"35. Nicht überall
hatte der Grundherr gleichzeitig auch die hohe Gerichtsbarkeit inne. Während
Habsburs-Österreich im Oberelsass und Sundsau durch Bündelung von Besitz und
Rechtstiteln ein einigermaßen geschlossenes Territorium aufgebaut hatte, war andernorts
die territoriale Zersplitterung gegeben. Wo die jurisdiktionellen Befugnisse
bei verschiedenen Instanzen lagen, kam es zu konfliktträchtigen Interessenüberlagerungen
. Da in Zeiten der Finanznot Adelige und Klöster bei Bedarf ihre
Dinghöfe. Dorfvogteien und andere Rechtstitel praktisch nach Belieben veräußerten
und verpfändeten, wurde die Situation nur noch komplizierter, wodurch sich
die persönlichen Bindungen zwischen Bauern und Herrschaft lockerten. Darin
kann man eine Erscheinung der Krise des Feudalismus sehen. Vor diesem Hinter-
grund sind die Handlungsmöglichkeiten von Herren und Bauern zu beurteilen.

Zwischen 1300 und 1530 sahen sich Adel und Geistlichkeit als Grundherren mit
einer Reihe ..strukturverändemder Schwierigkeiten" konfrontiert. Die Situation der
Grundherrschaft sieht Alfred Zangger folgendermaßen: Sie ..stand im ausgehenden
Mittelalter vereinfacht ausgedrückt vor der Alternative herrschaftlicher Dynamisierung
oder aber Stagnation, die in weitgehende gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit
mündete (...) Sie lief vor allem aber Gefahr, im Konkurrenzkampf um poli-

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