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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 155
(PDF, 50 MB)
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hier allenfalls auch eine sozusagen optisch bedingte Fehleinschätzung vorliegen,
ist doch die Quellenlage für das Hochmittelalter nicht geeignet, ein einigermaßen
anschauliches Bild von den sozialen Verhältnissen dieser Zeit zu zeichnen114. Das
Folgende dürfte aber diesen methodischen Vorbehalt widerlegen.

Leibherrschaft und Migration

Wir werden nun das Schicksal der abgewanderten Landleute nicht weiterverfolgen
und wenden uns der Leibherrschaft zu. Denn die aus ihr resultierenden Ehe-
und Freizügigkeitsbeschränkungen waren ihrerseits ein Motiv der Flucht. Nach Erscheinen
von Claudia Ulbrichs Dissertation nahm Werner Troßbach Stellung zu
unterschiedlichen Konzepten von Leibeigenschaft in der Forschungsliteratur: „Erst
in der Auseinandersetzung zwischen Bauern und Grundherrn kam das Ensemble
von Merkmalen zusammen, das die späteren Juristen und Verfassungshistoriker als
.Kennzeichen" der Leibeigenschaft interpretierten": er stellte einen Zusammenhang
zwischen Leibherrschaft und Krise her: ..Der herrschaftstechnische Ablauf
der Herausbildung der spätmittelalterlichen Leibeigenschaft wird jedoch erst deutlich
, wenn man die einseitig politisch orientierte Sehweise der älteren Forschung
aufgibt und die Herausbildung der Leibeigenschaft als Reaktion auf die spätmittel-
alterlichen Krisenerscheinungen fasst. ohne jedoch einen automatischen und ubi-
quitären [überall vorkommenden, D. R.] Zusammenhang zwischen Krise und Leibeigenschaft
konstruieren zu wollen"115. Nahmen Städte fremde Eigenleute in ihr
Bürgerrecht auf. so zogen sie nicht selten die Feindschaft der adeligen Leibherren
auf sich, während sie ihrerseits den Wegzug ihrer eigenen Leute aus ihrem Territorium
unterbanden. So war den Basler Untertanen in den Ämtern Liestal. Homburg.
Waldenburg seit 1406 der Eintritt ins Basler Bürgerrecht verwehrt"6. Während
Konflikte um geflohene Eigenleute politische Störungen zwischen den Herrschafts-
trägern hervorriefen, führte die Wanderungsbewegung von Eigenleuten zudem zu
teils erheblichen Bevölkerungsverschiebungen. Die jeweiligen Leibherren waren
aber nicht willens, auf die Besteuerung der in fremdem Territorium sitzenden
Leibeigenen zu verzichten. Im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts lebten nahezu
500 Basler Leibeigene aus den Ämtern Homburg und Farnsburg im österreichischen
Amt Homburg, in Rheinfelden und Laufenburg. Einige Basler waren ins
Solothurnische ausgewandert, während umgekehrt viele solothumische Eigenleute

Abb. S. 154: Die Schlacht bei Dorneck. 1499. Die Eidgenossen fiigen den Habsburgern. welche die
Burg Dorneck belügen harten, eine schwere Niederlage zu. Die Kaiserlichen tragen Fahnen mit dem
Andreaskreu: und Feuereisen; die kämpfenden Eidgenossen gehören nach Ausweis der mitgeführten
Banner den Truppen der Stände Solothum, Bern und Zürich an. Bei der Darstellung handelt es sich übrigens
um das älteste bildliche Zeugnis von Bauernhäusern am südlichen Oberrhein fEinblattholzschnitt
, anonym. Schwei: (Basel?) um 1500: Kunstmuseum Basel. Kupferstichkabinett luv. X.1876:

Foto: Martin Bühler).

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