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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 157
(PDF, 50 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0159
als den „Schlußstein des fast hundertjährigen Kampfes zwischen Österreich und
Basel, zwischen Landesherrschaft und Stadtfreiheit"122.

Politisches Handeln der Bauern

Leibherrschaft ist zwar alles andere als nur eine politische Kampffigur der Bauern
, die von ihnen vorgebrachten Beschwerden gründen jedoch tiefer. Sie vermissen
die herrschaftliche Schutzfunktion und beanstanden, dass die Ordnung im Dorf
aus den Fugen geraten ist. Sehr geschickt agieren sie auf der politischen Bühne,
und zwar im Aktionsdreieck zwischen Gemeinde. Städten und Adelsherrschaft.
Der Umstand, wonach die diversen Rechtstitel beliebig verliehen, verpfändet oder
verkauft wurden, war nicht geeignet, die Stellung der Herrschaften nach innen wie
außen zu stabilisieren. Zusehends gerieten adelige Dorfvogteien in den Sog der
städtischen Territorialbilduns: in dieser Hinsicht war Solothurn bedeutend erfolg-
reicher und offensiver als Basel, das um 1400 mit dem Erwerb der Ämter Liestal.
Homburg und Waldenburg immerhin den Grundstein für die spätere Alte Landschaft
Basel legen konnte. An anderer Stelle habe ich ausgeführt, in welch hohem
Maß bäuerliche Unbotmäßigkeit und die nahezu inflationäre Inanspruchnahme der
Gerichte durch die Untertanen das ihre zur Destabilisierung adeliger Gerichtsherrschaft
beigetragen hatten123. Im Spätmittelalter konsolidierte sich der Verband der
Gemeindegenossen als politisch-rechtliche Körperschaft, wofür Peter Blickle den
Terminus Kommunalismus prägte. In dieses Konzept ist jedenfalls der Umstand zu
integrieren, wonach die Dörfler keineswegs als monolithischer Block handelten,
vielmehr gehörten innergemeindliche Konflikte zum Gesamtbild der sozialen Unrast
bzw. der Krisenerscheinungen in der ländlichen Gesellschaft. Um 1525 jedenfalls
treten die Gemeinden nicht zum ersten Mal als politisch handelnde Körperschaft
auf - auch damals verzichteten sie weiterhin auf den radikalen Ansatz, die
Grundherrschaft und die bestehende Herrschaftsordnung prinzipiell in Frage zu
stellen124.

Vor Jahren hat Peter Bierbrauer eine verdienstvolle Zusammenstellung der
Voraufstände des Bauernkriegs vorgelegt: darin erschien die nachmalige Landschaft
Basel mit dem Sisgau als weißer Fleck125. Jedoch ist schon Claudia Ulbrich
auf einen Konflikt in der eptingischen Herrschaft Pratteln gestoßen, den ich seither
im Detail untersucht habe126. In den offenen Aufstand gingen die Pratteler erst nach
jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Ritter Hans Bernhard von Eptingen127.
Parallel zu den Ereignissen in Pratteln strapazierte in Sissach ein anderer Konflikt
die Finanzen und die Geduld des dortigen Dorfherren. eines Verwandten Hans
Bernhards von Eptingen128. Aus der Analyse der umfangreichen Prozessakten zu
beiden Konflikten ergibt sich als Fazit: Erstens, Gerüchte können sich im Dorf in
der Weise zum gerichtsnotorischen geschrei steigern, dass eine Konfliktlösung auf
der Ebene des Dorfserichts aussichtslos bleibt und das Landgericht bemüht wer-
den muss. Genau dieser Umstand ist entscheidend, weil er die Herausbildung der
Landeshoheit fördert - ob nun die Landgrafschaft in österreichischer Hand war

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