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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 160
(PDF, 50 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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der verschiedener Herrschaftsträger und Korporationen hin zu einer stärker hierarchisch
bestimmten Vorstellung von Obrigkeit als einheitlicher, übergeordneter (...)
Gewalt, die sich mit den Untertanen nicht mehr auf die gleiche Stufe stellte"140.

Im Hintergrund des geschilderten Konflikts in Pratteln schwelte ein innergemeindlicher
Konflikt. Denn tiefe Gräben innerhalb der Dorfbewohnerschaft schienen
sich wegen der Frage aufzutun, ob man um die Rückendeckung Solothurns ersuchen
wolle. Die Gräben verliefen anscheinend entlang der historisch gewachsenen
Grenzen der einzelnen Dorfteile141. Nach deren Zusammenschluss unter
Hans Bernhard von Eptingen entstand Uneinigkeit über die Reorganisation der gemeindlichen
Ämter. Mit anderen Worten: Die Dorfordnung war aus den Fugen geraten
, ohne dass die Herrschaft im Rahmen einer tragfähigen Rechtsordnung hätte
vermitteln können142. Nicht zufällig kam es auf Vermittlung Basels zu einer Verfassungsdebatte
: Der Ritter und die Gemeinde verhandelten darüber, welche Dorfordnung
man für Pratteln übernehmen wolle. Die Wahl fiel auf Liestal, so dass die
Dörfler mit diesem Stadtrecht ihre eigene Gemeinde symbolisch aufgewertet sahen
. Damit musste sich der Herr im Grunde nicht zu einem wesentlichen Zugeständnis
bereit erklären: denn laut dem Stadtrecht galten die Einwohner des Amtsstädtchens
nicht als Bürger, sondern als Untertanen der Stadt Basel, mit dem Status
von Leibeigenen143!

Hexenverfolgungen - die Krise im Dorf

Zu Beginn des Jahres 1458 kamen in Pratteln zwei der „Hexerei" beschuldigte
Frauen auf den Scheiterhaufen, was der große Kenner der Archive. Walther Merz,
in einem Nebensatz beiläufig erwähnte, inzwischen ist der Zusammenhang mit der
damals herrschenden sozialen Unrast und den späteren Erhebungen einwandfrei
erwiesen144. Im Anschluss an Heide Wunder sehe ich den Prozess als ein Instrument
von Konfliktlösung in der Gemeinde145. Aus dem Verhör geht hervor, dass
zwischen einer der Frauen und einem mächtigen Dorfbewohner, dem späteren Anführer
des Aufstands, eine politisch motivierte Feindschaft bestand146. Wie in allen
anderen Fällen von Hexenverfolgung reichte aber der Unfriede im Dorf allein nicht
aus. um ein inquisitorisches Gerichtsverfahren in Gang zu setzen, was damals eine
strafrechtliche Neuigkeit war. Vielmehr musste die Herrschaft ihrerseits ein aktives
Interesse an der wirkungsvoll inszenierten Urteilsverkündung und der öffentlich
vollzogenen Urteilsvollstreckung haben14 . Damals waren die Gegenspieler der
Herren von Eptingen. die Grafen von Falkenstein, finanziell geschwächt und hatten
ihre Herrschaft im Oberbaselbiet inzwischen an Herzog Albrecht von Österreich
verpfändet. So nahm damals Ritter Hans Bernhard von Eptingen die über
zwei Frauen kursierenden Gerüchte und Beschuldigungen zum Anlass. um gegenüber
den Falkensteinern zu demonstrieren, dass die Herrschaft von Pratteln von
der Landgrafschaft im Sisgau exemt sei. Das erforderte die Opferung von Sündenböcken
. Hans Bernhard bestritt gegenüber dem Hauptmann der Herrschaft Farns-

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