http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0208
1618 - 1697: Im Verlauf von 79 Jahren 42 Kriegsjahre am Oberrhein
1618 - 1648. Der Dreißigjährige Krieg
Böhmisch-pfälzischer Krieg 1618 - 1623
Dänisch-niedersächsischer Krieg 1625 - 1629
Schwedischer Krieg 1630- 1635
Schwedisch-französischer Krieg 1635 - 1648
Der Westfälische Friede zu Münster mit den Franzosen,
zu Osnabrück mit den Schweden 1645 - 1648.
Holländischer Krieg 1672 - 1678
Friede von Nim wegen 1678/79
Friede von St. Germain 1679
Pfälzischer Krieg 1688 - 1697
Friede zu Rijswijk (Holland) 1697
Die Kriege am Oberrhein in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts hatten ihre Ursache
in einer „Pforten- und Passagepolitik", die die Krone Frankreich gegenüber
Spanien und dem Heiligen Römischen Reich betrieb. Die Ziele dieser Politik gab
Kardinal Richelieu schon 1629 vor: „Was die äußeren Angelegenheiten betrifft, so
muss das unverrückbare Ziel sein. Spanien aufzuhalten. Wie diese Nation nur zum
Ziel hat, ihre Vorherrschaft auszubauen und ihre Grenzen vorzuschieben, so darf
Frankreich nur daran denken, sich zu stärken und sich Pforten in die Länder seiner
Nachbarn zu öffnen. (...) Es muss daran gedacht werden, unsere Stellung in Metz
auszubauen und (...) bis Straßburg vorzurücken, um ein Einfallstor nach Deutschland
zu erwerben (...)"6.
Im Friedensvertrag von Münster zwischen Ludwig XTV. und Kaiser Leopold L gelang
Frankreich 1648 ein wesentlicher Schritt auf dieses Ziel hin. Als „Satisfaktion"
für sein Eingreifen während des 30-jährigen Krieges erhielt Frankreich endgültig die
schon 1552 vom Reich abgetretenen Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun sowie
im Elsass die bisher dem Hause Habsburg gehörende Landgrafschaft Ober- und
Niederelsass. den Sundgau und die Reichslandvogtei Hagenau mit ca. 45 Reichsdörfern
und der damit verbundenen Schutzherrschaft über zehn Reichsstädte, nämlich
Hagenau, Colmar, Schlettstatt. Weißenburg. Landau. Oberehnheim. Rosheim, Münster
, Kaysersberg und Türkheim, die sogenannte Dekapolis. An Frankreich fielen auch
die rechtsrheinische Stadt und Festung Breisach und ein immerwährendes Besatzungsrecht
in der Festung Philippsburg7. Für die rechte Rheinseite wurde ein Befestigungsverbot
zwischen Basel und Philippsburg erlassen. Bestehende Festungsanlagen
, wie z. B. in Neuenburg, mussten geschleift werden8.
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