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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 208
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Die Paragrafen. die diese Abtretungen sowie die Freiheit, die Reichsunmittelbar-
keit und die Landeshoheit der betroffenen Stände und Gebiete angingen, waren von
beiden Seiten mit Absicht zweideutig gelassen worden. Man hoffte, dadurch in Zukunft
die je eigene Interpretation durchsetzen zu können. Allerdings ahnte der Straßburger
Gesandte beim Friedenskongress schon 1647 den Gang der künftigen Dinge:
..Wo die Franzosen aber (...) das faustrecht zu gebrauchen intentionirt sein sollten, so
würde darwider kein papier. keine ausnähme, noch andere ohnmächtige cautel
[Rechtsmittel] was helfen, sondern pulver und blei. zuvörderst aber Gottes Schutz
und Allmacht*'4. Die Interpretation des Vertragstextes und das Schicksal des Elsass
wurden zu einer Machtfrage zwischen Frankreich und dem Reich.

Frühzeitig machte Frankreich gegenüber dem Reichstag in Regensburg seine
Absichten mit Bezug auf das Elsass deutlich. Ludwig XIV. ließ seinen dortigen
Vertreter 1653 erklären: „Die Abtretung des Elsaß (...) ist in Formulierungen erfolgt
, die dem König unzweifelhaft die Souveränität, ohne jede Lehnsabhängigkeit
vom Reich, zusprechen"10.

Es drohte aus der Sicht des Kaisers und der Reichsstände ein massiver Übergriff
Ludwigs XIV. auf das Reichsgebiet westlich des Rheins, zumal auch das Herzogtum
Lothringen und die Freigrafschaft Burgund alsbald in seinen Blick gerieten.
Die von Frankreich beanspruchten Gebiete gehörten zum Burgundischen und
Oberrheinischen Reichskreis". Die Reichskreise waren 1500 zur Verteidigung des

Abb. 3: Reichskreise vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (Hartmann. Peter Claus: Das Heilige Römische
Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486-1806, Stuttgart 2005. S. 8)

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