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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 214
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Basel, der Franche Comte und dem Rhein zu erstellen, die noch nicht im Besitz
Frankreichs waren. Auch sollte er mitteilen, was ihm über die Besitzverhältnisse
und Souveränitätsansprüche auf diese Gebiete bekannt sei47. Die Absicht Ludwigs
XIV. dabei war, dass die Abhängigkeit aller im Elsass gelegenen Gebiete und Herrschaften
von den Frankreich 1648 zugesprochenen österreichischen Rechten und
Besitzungen nachgewiesen werden sollte. Auf dieser Interpretation der Verträge
von Münster und Nimwegen beruhten die nun folgenden französischen „Erobe-
rungen im Frieden*', die sogenannten ..Reunionen"48.

Der „Conseil Souverain d'Alsace" in Breisach. eine von drei „Reunionskam-
mem". konstruierte mit Hilfe von Urkunden bis in die Zeit der fränkischen Könige
im 7. Jahrhundert die gewünschten Abhängigkeiten. Im Januar 1680 wurden die
Besitzer der in Frage kommenden Herrschaften vorgeladen, um zu den französischen
Forderungen Stellung zu nehmen. Alle Gegenvorstellungen oder Bitten um
Aufschub fanden kein Gehör49. Am 22. März und am 9. August 1680 ergingen
vielmehr im Namen des französischen Königs zwei Urteile, eines für das Unter-
und eines für das Oberelsass. Es wurde verboten, eine andere Souveränität als die
Ludwigs XIV. oder ein anderes Gericht als das französische in Breisach anzuerkennen
. Der Weg zum Reichskammergericht in Speyer war versperrt. Gleichzeitig
erging an die bisherigen Landesherren, ihre Amtleute und Untertanen die Aufforderung
, unverzüglich dem französischen König den Treueid zu leisten. An allen
öffentlichen Gebäuden und Toren wurde das französische Lilienwappen angebracht
""'. In jedem Dorf stationierte man zwei französische Dragoner51.

Reichsstände, die dem folgten, blieben unter Anerkennung der Souveränität des
französischen Königs im Besitz der Niedergerichtsbarkeit und der grundherrlichen
Einkünfte'2. Statt Lehensträger des Reiches waren sie nun allerdings Untertanen
Ludwigs XIV.53. Wer sich weigerte, verfiel einer französischen Sequesterverwaltung
, verlor alle Nutzungsrechte an seiner Herrschaft und galt fortan vor Ludwig
XIV. nur noch als Privatperson. Während die Zollgrenzen innerhalb des Elsass abgeschafft
wurden, wurden sie gegenüber der Schweiz, der Reichsstadt Straßburg
und der Pfalz eingerichtet. Das Flüsschen Queich war fortan die Nordgrenze der
französischen Provinz im Elsass. Am Rhein wurde ein provisorischer „Grenzschutz
" eingerichtet54.

Alle Proteste oder juristischen Gegendarstellungen der betroffenen Reichsstände
, sei es in der Öffentlichkeit oder beim Reichstag, fruchteten nichts. Die Anrufung
des Kaisers und des Reichstags mit der Bitte um „Rettung, Assistenz und
Schutz'" führte nur zu verbalen Attacken derselben gegen die Verletzungen des
Friedens von Nimwegen durch die Krone Frankreich. Ein Brief des Reichstages an
Ludwig XIV. erhielt die Antwort, er habe sich strikt an die Friedensbestimmungen
gehalten und sei bereit, über Zweifelsfälle zu verhandeln55.

Der französische König war inzwischen beschäftigt, die neue Provinz Elsass
vollständig in seinen Besitz zu bringen. Am 28. September 1681 ließ er öffentlich
erklären, „die absolute Souveränität, die mir infolge der Verträge von Münster und
Nimwegen über Ober- und Niederelsass in ihrer gesamten Ausdehnung zusteht.

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