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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 232
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vorderösterreichischen Städten Laufenburg, Neuenburg und Breisach hingegen lagen
durchaus politisch-territoriale Rivalitäten zugrunde. Dazu gaben Kaiser Friedrichs
III. Zollprivilegien für Laufenburg und Neuenburg sowie das Lotsenrecht für
Breisach im Jahre 1442 zunächst den Anlass. Dabei sind sehr wohl dynastisch-territoriale
Ziele der Habsburger am Oberrhein im Zeitalter des Alten Zürichkriegs zu
erblicken. Für Knut Schulz steht außer Frage: „Der gehässige Kleinkrieg, der auf
dem Rhein stattfand, ist in gewisser Weise nur Spiegelbild der größeren politischen
und militärischen Auseinandersetzung, die zwischen Habsburg und den Eidgenossen
ausgetragen wurde*'17. Die konkreten wirtschaftlichen Schäden, die daraus erwuchsen
, sind nur in den seltensten Fällen zu ermitteln. Neuenburg und Breisach
wurden höhere Gebühren für die einzustellenden Steuerleute aufgezwungen, die
Basler umgingen sogar deren Holzfuhren und Flöße, indem sie das Flussbett der
Wiese so veränderten, dass die Flussmündung in das Stadtgebiet verlagert und somit
den Baslern ein direkter Zugang zum Holztransport verschafft wurde1*.

Eine wesentlichere Schwächung des Handelsverkehrs auf dem Rhein hätte man
vom Schweizerkrieg erwartet, der bekanntlich nicht nur die Eidgenossen zur de
facto Loslösung vom Reich trieb, sondern auch zu einer wirtschaftlichen und finanziellen
Umorientierung des seit 1501 helvetischen Basel führte. Weder kurz-
noch langfristig sind jedoch gravierende Handelshemmnisse oder -Störungen zu
verzeichnen. Zwar haben die schweizerischen Bauernhaufen entsetzliche Schäden
bei der Bevölkerung des Sundgaus und Hegaus angerichtet14, von Handelssperren
hören wir dagegen nichts. Auf längere Sicht wurden die wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen Vorderösterreich und der Schweiz auf regionaler Ebene einvernehmlich
geregelt - es ging ja um existenzielle Fragen von Ressourcensicherung
und Lebensmittelzufuhr, die auf den Tagen des Rappenmünzbundes ausgehandelt
wurden2". 1511 fanden sie in der sogenannten Erbeinigung ihren Niederschlag, ein
Vertrag, der zu Unrecht von der diplomatischen Annäherung der Eidgenossen an
die französische Krone in jenen Jahren überschattet worden ist. Die Erbeinigung
blieb auf Jahrhunderte hinaus der Eckpfeiler gutnachbarlicher Beziehungen - im
konfessionellen Zeitalter freilich mit Brüchen und Rissen. Zwischen den beiden
Territorialmächten am Oberrhein wurde die kommerzielle Freiheit, d. h. keine neuen
Zollschranken und -Stätten, kein Stapelrecht oder Marktzwang, festgeschrieben,
zugleich wurde gegenseitige Hilfe bei auswärtiger Bedrohung ausdrücklich vorgesehen21
.

//.

Trotz intensiver Forschung in den letzten dreißig Jahren sehen sich Historiker
immer noch außerstande, für den Oberrhein ebenso wenig wie für andere Gebiete
Oberdeutschlands einen Konsens über die wirtschaftliche und soziale Lage der
ländlichen Bevölkerung am Vorabend des Bauernkriegs zu erzielen. Francis Rapp
hat vor geraumer Zeit für das Unterelsass zunehmende Preisschwankungen nach

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