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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 236
(PDF, 50 MB)
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heimer Regiment Neuenburg schließlich Recht e der Vorfall stellt jedoch die
Schlüsselrolle von Ottmarsheim als Mautplatz unter Beweis, wo sich die Handelswege
auf dem Rhein und in ost-westlicher Richtung über die Vogesen kreuzten,
brachte doch in späterer Zeit der dortige Rheinzoll mehr als die Hälfte der landesfürstlichen
Zolleinnahmen ein4". Aus der Sicht der Obriskeit kam dem Rheinüber-
gang Neuenburg-Ottmarsheim ohnehin nicht nur eine verkehrspolitische, sondern
ebenfalls eine militärisch-strategische Bedeutung zu. so dass der Streit um die
Rheinauen 1511 zum Verhandlungsgegenstand auf dem vorderösterreichischen
Landtag wurde: sogar Kaiser Maximilian wurde in zu fallenden obligenden hen-
delln vnd sach (...) zu Rettung landen vnd litten zum Eingreifen aufgerufen41. Seinerseits
benützte Neuenburg das Forum des Landtags dazu, die Landstände sowohl
um Geld zur Behebung der Hochwasserschäden anzuflehen42, als sie auch gemeinsam
oder getrennt zu einem Appell an die oberösterreichische Regierung in Innsbruck
zur Unterstützung seiner Ansprüche gegen die vier Dörfer zu verpflichten43.

Die Streitigkeiten rissen zwischen 1511 und 1521 dennoch nicht mehr ab. Freiburg
als treuer Verbündeter Neuenbürgs hatte bereits 1514 dem Innsbrucker Regiment
klarzumachen versucht, wo den von Nuwenbitrg die owen vnnd holtzer (...)
endzogen w erden sollen, daz sy by stattlichen wesen nit w ol plyben. noch sich vor
der grossen Rynsnodt, die inen teglichs ob dem haltz ligt. endthalten mochten^.
Das waren keine leeren Worte, denn ein anfänglicher Streit um Nutzungsrechte
hatte sich bis 1517 zu einem Kampf gegen eine drohende Enteignung der Neuen-
burger Auen und Wälder verschärft, welche die Stadt förmlich in Panik versetzte.

Gleich zu Jahresbeginn fand unter dem Vorsitz des österreichischen Vogts der
vier Waldstädte am Rhein. Ulrich von Habsberg, eine ausführliche Gerichtshandlung
zu Breisach statt, deren Aktenniederschlag leider bruchstückhaft und zum
Teil widersprüchlich ist. Die Parteien konnten sich nicht gütlich einigen, so dass
sich von Habsberg für ein Mehrheitsvotum der Urteilssprecher entschied, das zugunsten
der Dörfer ausfiel. In ihrer schriftlichen Vorlage gaben die Beisitzer der
vier Dörfer zu erkennen, dass alle Wälder. Auen und Rheininseln zum elsässischen
Ufer hin fortan den Dorfbewohnern vorbehalten sein, die entsprechenden Waldungen
zum breisgauischen Gestade hin dagegen Neuenburg zustehen sollten. Damit
wäre der Talweg des Rheins gleichsam zur Gemarkungsgrenze geworden. Bei einer
künftigen Änderung des Stromverlaufs sollten überdies die noch zu setzenden
Grenzsteine ihre Gültigkeit behalten. Von der Vereinbarung wurde allerdings das
nördlichste Dorf Blodelsheim ausgeklammert, dessen Ortsherr Hans Truchsess von
Wolhusen. vorderösterreichischer Amtmann zu Landser, mit Neuenburg gesondert
verhandeln und zu einer vertraglichen Regelung kommen wollte. Fortan hatte die
Stadt nur noch mit Ottmarsheim. Banzenheim und Rumersheim zu ringen. In einem
nachträglichen Vorbehalt wollten die Neuenburger Beisitzer von der dorffer
beschechner clag ledig sein, versprachen dafür im Namen der Stadt, sich beim
Holzverkauf und bei der Weidenutzung gegenüber den Dörfern gutnachbarlich zu
verhalten. In einem nicht ganz verständlichen Passus verpflichteten sie sich jedoch
ferner zur Rückgabe der entfremdeten Auen und Waldungen, die sich Neuenburg

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