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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 237
(PDF, 50 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0239
durch vermeintlich unrechtmäßige Steinsetzung über dreißig Jahre angeeignet hät-
te4\ Leider ist die schriftliche Vorlage der Neuenburger nicht überliefert, welche
diese an sich widersinniae Konzession hätte erhellen können.

Aus Neuenbürgs Reaktion ist immerhin sofort erkenntlich, dass die Stadt Habsbergs
Schiedsspruch als eine unerhörte Provokation betrachtete. Innerhalb einer
Woche hatte Neuenburg vom päpstlichen und kaiserlichen Notar zu Basel seinen
Einspruch gegen das Urteil beurkunden lassen und gab kund, dass es an Kaiser
Maximilian persönlich appellieren würde46. Nach geraumer Zeit ließ der Kaiser
gegen Ende April das Habsbergsche Urteil in der Tat kassieren und wies die Regierungen
in Innsbruck und Ensisheim zur Einhaltung der ursprünglichen Rechtsverhältnisse
an4'. Inzwischen war jedoch die Steinsetzung unter recht bedenklichen
Umständen erfolgt48, die Neuenburg zur Entsendung einer Delegation unter Begleitung
von Vertretern der Breisgau- und Waldstädte mit einer umfassenden Beschwerdeschrift
an die oberösterreichische Regierung nach Innsbruck veranlasste.
In einem darauffolgenden Schreiben beklagte sich die Stadt außerdem über einen
Überfall auf offener Straße, wobei zehn Neuenburger Gesandte auf dem Rückweg
von Ensisheim von den Dorfbewohnern gefangengenommen und nach Landser
verschleppt worden waren49. Erst nach Vermittlung durch Freiburg und Breisach
wurden die Gefangenen in eine Herberge nach Ensisheim gebracht, dennoch nicht
freigelassen5". Die Gesandtschaft nach Ensisheim in den letzten Apriltagen hatte
die Auflage, den alten Rechtszustand in den Auen trotz der neuen Steinsetzung
wiederherzustellen: Maximilians zu Andorf bei Schärding ausgefertigte Urkunde
wurde erst am 24. April ausgestellt und konnte noch nicht am Oberrhein eingetroffen
sein.

Diese Geschäftigkeit findet ihre Erklärung im Wortlaut der Beschwerdeschrift.
Am Anfang stellte Neuenburg fest, dass es durch das Habsbergsche Urteil voraussichtlich
7000 Jauchert (etwa 2800 ha) an Auen und Wäldern verlieren werde, da
seine Gemarkung hauptsächlich am linken Ufer liege: am rechten Ufer sei die
Stadt vom Markgräflerland eingeengt. Für den Brücken- und Wehrbau sowie zum
Wiederaufbau von überschwemmungs- oder brandgeschädigten Häusern in der
Stadt benötige sie Holz in solchen Mengen, dass es nur aus den Rheinauen zu beziehen
sei. Die Bewohner der drei Dörfer dagegen bedürften dieser nicht, da sie jederzeit
auf den ausgiebigen Waldbestand in der elsässischen Hardt ausweichen
könnten51. Die Steinsetzung zu Ottmarsheim, so fuhr Neuenburg fort, habe der
Amtmann zu Landser wohl mit Gewalt durchführen wollen, da er mit gewehrter
Hand in Begleitung von etwa 800 Mann mit aufgerichteten Spießen vor das Dorf
gezogen sei. Neuenbürgs Gesuch an den ebenfalls zur Steinsetzung erschienenen
Ulrich von Habsberg, die Sache bis zum kaiserlichen Entscheid ruhen zu lassen,
sei abgewiesen worden. Als nun zehn Steine mit vorderösterreichischem und and-
lauischem Wappen gesetzt wurden (Hans von Andlau hatte in dieser Zeit die drei
Dörfer als Pfandschaft inne). habe der Bürgermeister von Neuenburg als dickh ein
stein gesetzt worden ein ander steiniin genomen vnd zu dem gesetzten stein ge-
worffen. um Neuenbürgs Rechtsanspruch zu bekunden. Ferner wolle man die alten

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