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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 238
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Lachen. Marken und Steine, die Neuenbürgs Banngerechtigkeit seit mehr als dreißig
Jahren markierten, nunmehr abschaffen52.

Die Stadt schilderte diese Vorgänge in all ihren Einzelheiten unter Beteuerung ihrer
Loyalität zum Kaiser und mit dem zusätzlichen Hinweis, dass Neuenburg in
Kriegszeiten stets ein orttschloss (Eckbollwerk) von Vorderösterreich gewesen sei.
Damit war Neuenbürgs Zwangslage bloßgelegt. An welche Obrigkeit konnte sich die
Stadt mit der Hoffnung auf unparteiisches Gehör wenden, wenn hinter den drei Dörfern
österreichische Pfandherren und Amtsleute standen, die an der Wahrung ihrer
Besitzungen und Verwaltungsbezirke offenbar eher interessiert waren als an einem
gütlichen Austrag der zunehmend bitter geführten Rechtsstreitigkeiten53? Unterstützung
hat Neuenburg nur von seinen rechtsrheinischen Nachbarn im Breisgau und auf
dem Schwarzwald erfahren; kein einziges Mitglied des dritten vorderösterreichischen
Landstandes im Oberelsass hat die vielen Suppliken an Ensisheim, Innsbruck
oder beim Kaiser je unterzeichnet. Zu einem für den 4. November in Innsbruck anberaumten
Rechtstag haben schließlich allein die rechtsrheinischen Städte Ratsboten
entsandt; als Gerichtsort kam Ensisheim wohl nicht mehr in Frage54.

Trotz dringend notwendiger Instandsetzungsarbeiten an Wehren und Brücken im
Winter 1517/18 verhallten nochmalige Bittgesuche an die vorderösterreichische
Regierung und an Maximilian ergebnislos: was war aus der kaiserlichen Kassation
vom Vorjahr geworden? Ende Juli 1518 erging eine weitere Supplik an das Innsbrucker
Regiment, das einen Rechtstag für Anfang August 1519 schließlich ansetzte
: Arbeitsüberlastung oder bewusste Verzögerungstaktik55?

Erst 1521 hören wir wieder vom Gang der Verhandlungen. Inzwischen hatte
Innsbruck zu einem verbindlichen Urteil gefunden, welches den früheren Entscheid
des Ensisheimer Regiments bestätigte und Ulrich von Habsbergs Grenzsteinsetzung
auf weiten Strecken aufhob und neue Marksteine anordnete. Am augenfälligsten
war dabei die Bestimmung, durch Steinsetzung die Grenzen des Neu-
enburger Bannes um 2000 Schritt (knapp 2000 Meter) in Richtung Ottmarsheim
zu verlegen, ein empfindlicher Rückschlag für die drei linksrheinischen Dörfer.
Doch wurde zugleich Neuenbürgs Zerstörung etlicher habsbergischer Marksteine
gerügt; es sollte der alte Zustand wiederhergestellt werden56. Einige kleinere Änderungen
wurden vom Innsbrucker Regiment nachträglich gebilligt und 1523 von
der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim zusätzlich bekräftigt57. Damit
gelangten die langwierigen Streitigkeiten nicht zu ihrem Ende - weitere Querelen
sind 1543, 1561 und ins 17. Jahrhundert hinein vereinzelt belegt -. doch scheinen
die Parteien zu einer leidlichen Regelung gekommen zu sein.

Gewiss war Neuenburg ein Sonderfall, wenn auch ein recht aufschlussreicher.
Abgesehen vom politischen Kalkül, welches eine Lösung der Austreitigkeiten mit
den vier, nachher drei Dörfern wesentlich erschwerte, fällt vor allem die Verschränkung
zwischen längerfristigen strukturellen Fragen der Ressourcenteilung
und plötzlich hereinbrechenden Katastrophen auf. welche die Rheinüberschwemmungen
auslösten. Gegen die immer häufiger auftretenden Hochwasserschäden -
am schlimmsten im Jahre 1527 - konnte die Stadt beim damaligen Stand der tech-

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