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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
69.2007, Heft 2.2007
Seite: 239
(PDF, 50 MB)
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nischen Kenntnisse - mechanische Rammklötze und Stützmauern aus Beton standen
den Bauherren um 1500 nicht zur Verfügung - wenig ausrichten, es sei denn,
die Herrschaft hätte Arbeitskolonnen abkommandiert. Neuenbürgs Fähigkeit zur
Bewältigung der Katastrophen wurde jedoch von der gefährdeten Holzzufuhr aus
den Rheinauen empfindlich geschmälert.

///.

Eine solche Verschränkung gilt es auch anderswo zu berücksichtigen: Kriege
und Katastrophen konnten eine schon strukturell angeschlagene Wirtschaftslage in
eine wahre Krise stürzen. Das mas insbesondere für den Zeitraum nach 1600 zu-
treffen, wo verschlechterte Witterungsverhältnisse und der Bevölkerungsdruck
schon am Ende des 16. Jahrhunderts zu häufigen Hungersnöten und zur Schwächung
einer ausdifferenzierten Agrarwirtschaft geführt hatten, die dann infolge der
Kriegswirren bald zusammenbrach. Eine massive Auswanderung war die Folge,
welche die arbeitsintensive Weinwirtschaft um ihre Arbeitskraft brachte und somit
zum nicht mehr aufzuhaltenden Rückgang des oberrheinischen Weinbaus führte.
Für das Zeitalter des Bauernkriegs im frühen 16. Jahrhundert ist eine vergleichbare
Ursachenkette dagegen nicht zu erkennen. Die großen Entschädigungszahlungen,
welche die Bauern aufzubringen hatten, waren freilich keine Bagatelle. Seinerzeit
hat Karl Seith für den Breisgau das Fazit gezogen:

..Schwer lastete die Strafsteuer auf dem Breisgau; eine gewaltige Summe von
150.000 bis 200.000 Gulden musste von den Untertanen getragen werden: die Verarmung
nahm in breiten Schichten so zu. dass die jährlichen Steuern. Zinsen. Gülten
und andere Dienstbarkeiten nicht mehr oder kaum noch gereicht werden konnten
; etliche mussten Vieh oder Güter verkaufen, andere sogar landräumig werden
"58.

Das mag ja als impressionistischer Befund seine Richtigkeit haben, nur übersieht
eine solche Einschätzung zwei wesentliche Faktoren. Die rechtliche Behandlung
der Aufständischen fiel sehr unterschiedlich aus, einmal zwischen geistlichen
und weltlichen Herrschaften, sodann unter den weltlichen Herren selber, wobei die
Markgrafen von Baden ihren Untertanen bekanntlich eine weitaus günstigere und
mildere Behandlung widerfahren ließen als die vorderösterreichischen Obrigkeiten
, so dass allgemeingültige Aussagen über die bäuerliche Lage kaum getroffen
werden können. Zum anderen herrschten am Oberrhein gute Besitzrechte vor, auch
im Gebiet der Realteilung, wo die Verfügungsgewalt über Höfe dem Volleigentum
nahekam. Zwar lastete die Leibeigenschaft noch auf den Bauern, die markgräflichen
Territorien nicht ausgenommen, nur war sie weitgehend zu einer bloßen Residenzpflicht
herabgesunken: hauptsächliches Merkmal der Leibeigenschaft war
das Wegzugs verbot. 1622 wurde in der Markgrafschaft der Eid der Leibeigenen
mit dem Untertaneneid schlechthin gleichgesetzt59. Eine Verschränkung mit etwaigen
strukturellen Schwächen der Agrarwirtschaft ist somit kaum zu vermuten, da

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