http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2007-02/0260
gar nicht ohne seine Genehmigung43. Karl VI. fürchtete ganz offensichtlich eine
Konfrontation mit Frankreich. Die Stadt solle sich an die zuständige Regierung,
den königlichen Rat in Colmar wenden, empfahl er44. Für kostspielige Prozesse
hatte die Stadt aber kein Geld, verzweifelt wies sie immer wieder auf die Bestimmungen
der Friedensschlüsse hin, vor allem auf den von Rijswijk. Die Niedergerichtsbarkeit
und ihr Eigentumsrecht habe sie cum omni causa, mit allem, was
dazu gehört, bisher immer nutzen können45. Jetzt verweigere man ihr aber die
Pachtgelder. Nun schaltete sich die vorderösterreichische Regierung ein. erhielt jedoch
aus Colmar ebenfalls die Mitteilung, dass der Cron Franckhreichs jenseiths
Rheins alle Rechte gebühren, auch die im Neuenburger Bann. Entgegen den Friedensbestimmungen
sei Neuenburg also aller Rechte beraubt worden, stellte die
Hofkammer fest. Art. 5 im Frieden von Baden besage jedoch, dass alles, was Neuenburg
vor dem letzten Krieg an Grund und Boden. Zinsen und Rechten besessen
habe, zurückzugeben sei. Neuenburg sei nun zwar der vorderösterreichischen Regierung
unterworfen, aber diese habe den Schalampers nicht zu gebieten, obzwar
Abb. 7: Auf dem gerodeten Neuenburger Eic hwald entstanden linksrheinisch zwei Niederlassungen
der .Schalamper' in Chalampe. Das wiederaufgebaute Neuenburg ist schematisch dargestellt (OStA
Abt. Kriegsarchiv Wien. H III e 300 und 322 von 1743: Karte verändert durch U. Huggle).
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