http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-01/0133
Dr. Erich Naumann mit der Leitung beauftragt. Auf Befehl der französischen Besatzungsmacht
durften Gelder fortan nur noch an politisch unbelastete Personen
ausgegeben werden. Durch die Währungsreform 1948 schmolz das Stiftungsvermögen
von über 640 000 Reichsmark fast vollständig zusammen. Am 4. Mai 1953
wurde die Stiftung „Hilfswerk Buggingen" aufgelöst und das restliche Vermögen
von 95 DM der „Unterstützungskasse des Kalisalzbergwerks Buggingen e. V."
übertragen.
Die Unterstützungskasse wurde am 20. Juni 1950 auf Anregung des französischen
Werksdirektors Camille Paoli gegründet. Sie unterstützte alle Betriebsangehörigen
, die infolge Krankheit, Berufsunfall, Invalidität oder andere Umstände
unverschuldet in Not geraten waren, und deren Hinterbliebene. Das Vereinsvermögen
hat man überwiegend aus freiwilligen Zuwendungen des Kaliwerks gebildet.
In erster Linie wurden dem Verein die Ansprüche auf Rückzahlung der aus Werksmitteln
stammenden Baudarlehen, die zur Errichtung von Kleinsiedlungen an Belegschaftsmitglieder
vergeben wurden, abgetreten. Das Vereinsvermögen betrug
1973, bei Schließung des Werkes, rd. 800 000 DM. Im Jahre 1982 wurde die „Unterstützungskasse
des Kalisalzbergwerks Buggingen e. V." aufgelöst und das Vermögen
satzungsgemäß gemeinnützigen Einrichtungen zugeführt.
Abb. 11:
Sammelabzeichen der NSV
,, Hilfe für B uggingen 1934
Die Schuldfrage
Die Badische Staatsanwaltschaft 3, Freiburg und das Badische Bergamt, Karlsruhe
hatten schon am Unglückstag Ermittlungen über die Brandursache aufgenommen
. Die umfangreiche Unfalluntersuchung leitete Oberbergrat Dr. Ziervogel. Unter
Mitwirkung von Erstem Staatsanwalt Dr. Schott wurden insgesamt 47 Werksangehörige
vernommen, darunter auch 2 Witwen verunglückter Bergleute.
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