http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-01/0134
Als Sachverständige hat man zugezogen:
Regierungsbaurat Lais vom Finanz- und Wirtschaftsministerium
Elektroingenieur Sauter vom Badischen Revisionsverein (Mannheim)
Prof. Dr. Ing. Fritzsche von der Technischen Hochschule Aachen.
In einem 40-seitigen Gutachten vom 10. August 1934 kommt das Badische
Bergamt zu dem abschließenden Ergebnis:
Zusammenfassung
Der tödliche Unfall der 86 Bergleute ist zurückzuführen
1) auf Mängel der elektrischen Grubenanlagen, insbesondere auf zu starke und träge
elektrische Sicherungen, durch welche der Erd- bzw. Kurzschluss nicht im
Entstehen abgeschaltet wurde, so dass Glüh- und Stichflammen-Temperaturen
von 500 bzw. 1800 - 2000 Grad längere Zeit auf den Grubenausbau einwirken
konnten,
2) auf das Offenstehen der Wettertüren am Kopf der Einfallenden 6, wodurch die
Brandgase in den Hauptwetterstrom gelangten. Verantwortlich für den Zustand
der elektrischen Grubenanlagen war der Elektroingenieur Friedmann. Ob die
Werksleitung die für die elektrischen Einrichtungen erforderlichen Mittel begrenzt
oder verweigert hat, ist infolge Todes sowohl des Berg Werksdirektors Dr.
Albrecht, als auch des Elektroingenieurs Friedmann nicht mehr festzustellen.
Friedmann ist beim Grubenbrand umgekommen. Direktor Albrecht ist wenige
Tage nach dem Unfall an Herzschlag gestorben. (...) Dem (...) für den gesamten
unterirdischen Grubenbetrieb verantwortlichen Betriebsführer Priggert
konnte eine Übertretung bergpolizeilicher Bestimmungen oder ein sonstiges
strafbares Verschulden bisher nicht nachgewiesen werden. Bei den Rettungsund
Bergungsarbeiten war ein Versagen der Rettungsmannschaften, Rettungsgeräte
und Feuerlöschgeräte nicht festzustellen.
gez. Dr. Ziervogel
Am 22. August 1934 verfügte die Badische Staatsanwaltschaft 3 auf Grund ihrer
Ermittlungen und der Gutachten von Professor Fritsche und des Badischen Bergamtes
die Einstellung des Verfahrens mit dem Schlusssatz:
(...) Eine bestimmte Person kann aus diesen angeführten Gründen für die Tötung
der Bergleute nicht verantwortlich gemacht werden, weshalb das Verfahren einzustellen
war.
Der Erste Staatsanwalt 3:
gez. Dr. Schott
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