Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 45
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0047
Mann, die man zum Teil auf dem Friedhof neben der Arbogastkirche in Muttenz begrub
. Unter ihnen befand sich auch der letzte Nachkomme des Basler Bürgermeisters
Johann Rudolf Wettstein, der im Westfälischen Frieden von 1648 die Unabhängigkeit
der Schweiz vom Deutschen Reich erlangt hatte.

Um eine erneute kriegerische Auseinandersetzung zu verhindern, rückten nun eidgenössische
Truppen in die Landschaft ein. Dadurch konnte die Stadt nicht mehr auf eine
Rückeroberung dieses Gebietes hoffen, zumal am 26. August 1833 die Eidgenössische
Tagsatzung die Teilung des Kantons nochmals beschlossen hatte. Obwohl Basel die
Rechtmäßigkeit eines solchen Verfahrens nicht einsah, beugte es sich am 29. August
dem Tagsatzungsbeschluss.

Die größte Demütigung stand aber der Stadt noch bevor, denn im Jahre 1835 musste
sie bei der Teilung des gemeinsamen Vermögens 64 % des Staatsgutes an die Landschaft
abtreten, wodurch das Verhältnis der beiden Halbkantone auf lange Zeit hinaus
schwer belastet wurde.

Im Jahre 1969 versuchte man dann, mit Hilfe einer Volksabstimmung den ehemaligen
Kanton Basel wiederherzustellen. Die Bevölkerung von Baselland entschied sich
aber mehrheitlich für die Beibehaltung der Trennung, so dass in absehbarer Zeit sicher
nicht mit einer Wiedervereinigung der beiden Halbkantone zu rechnen ist.

Die Auswirkungen auf das rechtsrheinische Gebiet

Diese revolutionären Ereignisse führten zu starker Beunruhigung im Großherzogtum
Baden. Dieses stand natürlich auf Seiten der Stadt Basel, der es beim Januaraufstand
von 1831 sogar militärische Hilfe anbot.

Im Gemeindearchiv Grenzach sind die Anordungen und Befehle, die zwischen
1831 und 1833 an die betreffenden Gemeinden ergingen, aufbewahrt 1}, so dass
sich ein umfassendes Bild der Maßnahmen ergibt.

Am 6. Januar 1831 schreibt das Großherzogliche Bezirksamt Lörrach
an die Vorgesetzten (= Gemeinderäte) von Grenzach, Wyhlen und Warmbach:

„Die Unruhen im Kanton Basel machen es nothwendig, daß in den aussen-
genanten Grenzorten von Stunde an aufs sorgfältigste Wache gehalten werde, daß
das badische Gebieth von keinen Ausländern bewaffnet und auch nicht in Haufen,
wenn auch unbewaffnet betreten oder durchgezogen werde". Es sei nun sofort die
„erste Rotte der Jungen Mannschaft zum außerordentlichen Wachtdienst aufzubie-
then". Je 10 Mann erhalten einen Obmann. Sie müssten dann, „so wie es die Noth
erfordert", bereit sein, Unordnungen zu verhüten und Ruhestörer zu verhaften.
„Vorzüglich ist auf die Rheinüberfart, das Augenmerk zu richten. Die Waidlinge
sind an das Ufer zu ziehen, anzuschliesen und zu bewachen. Es darf Niemand wer
er auch sey, auf das Schweizer Ufer übergesezt, oder nach Basel gefaren werden".
Von jedem bedeutenden Vorfall an der Schweizergrenze ist sogleich „durch Expres-

45


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0047