Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 46
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0048
sen anzeige anher zu erstatten." Die Vorgesetzten werden für den „pünctlichen Vollzug
" persönlich verantwortlich gemacht (Aktennummer 360).

Bereits einen Tag später teilt das gleiche Amt
den Vorgesetzten von Grenzach mit:

„Die Wohllöbliche Polizeydirektion des Kantons Basel hat anher Nachricht gegeben
, daß bey der gegenwärtigen aufgeregten Stimmung des Landvolks im Kanton
Basel es möglich wäre, daß ein Anlauf gegen die Stadt versucht würde, in welchem
Fall, da die Stadt ihre Vertheidigungs Anstalten vollendet hat, Allarm Kanonen gelöst
, und alle Glocken geläutet werden sollen." Wenn also an der Landesgrenze Kanonenschüsse
und Glockengeläuten aus Basel vernommen werden, dann darf aus
keinem badischen Dorfe „weder mit Feuerspritzen, noch Mannschaft nach Basel gezogen
werden, weil ein Zudrang von Menschen nur zu Unordnung Anlaß geben würde
". Dies ist sogleich in der Gemeinde zu verkünden (Aktennummer 368).

Am 9. Januar 1831 erhalten die Vorgesetzten von Grenzach,
Wyhlen, Herten und Warmbach folgende Instruktion:

„Wenn es bei den Unruhen im Kanton Basel je dahin kommen sollte, daß die
diesseitige Grenze bedroht, oder gar es von den Empörern versucht würde, auf diesseitigem
Gebiet zu landen, oder es betreten zu wollen, so ist man in der Fassung,
der Bürgermannschaft in obigen 4 Orten in einer Stunde 100 Mann wohlbewaffnetes
Bürgermilitär zu zuführen, um damit an den am meisten bedrohten Punkt zu
eilen. Man erwartet daher schleunige Anzeige durch Reitenden bei Tag oder Nacht,
wenn etwas Drohendes an der Land- oder Rheingränze sich zeigen sollte." Vertraute
Bürger sollen „von Stund zu Stund" Patrouillen bei Tag und bei Nacht am Rhein
machen. Die Schiffe müssen fortwährend an Land und angeschlossen gehalten werden
. „Wenn am Rhein Wachtfeuer nothwendig werden sollten, so übernimmt die
Amtskasse die Bezahlung des Brennholzes, wie man auch den thätigsten Rottenführern
und Patrouillen eine Belohnung aus der Amtskasse zusichert. Besonders haben
die Patrouillen von Herthen und Wyhlen die beiden Dörfer Äugst im Auge zu
behalten, u. am Grenzacher Horn ist ein Posten zu halten, um, wenn eine Überfahrt
versucht werden sollte, sogleich Alarm zu machen."

Der Grenzacher Vogt wird durch ein besonderes Schreiben vom gleichen Tag
auf Folgendes hingewiesen: Der Posten am Grenzacher Horn solle verstärkt werden
. Außerdem seien „von oben herab die befohlenen Wachtfeuer u. Signale zu
unterhalten, u. dem Basler Dragoner am Hörnle schleunigst Nachricht zu geben,
sobald etwas Drohendes an der Rheingränze von oben herab sich äußert, oder
gar auf dem Rhein selbst wider Verhoffen Schiffe oder Flötze wahrgenommen
werden sollten, welche den Rhein herabfahren wollen." Wenn der Dragoner sich
nicht mehr dort befindet, so sollte ein Reitender einen drohenden Vorfall sofort
nach Basel melden.

46


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0048