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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 49
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0051
Doch am 19. August 1831 brach in der Landschaft der offene Aufstand aus, wonach
das Großherzogliche Bezirksamt an die Vorgesetzten in Grenzach, Wyhlen,
Herten und Degerfelden am 21. August Folgendes schrieb:

Bei „den abermaligen Unruhen im Kanton Basel" solle man darauf aufmerksam
sein, „daß das disseitige Gebiet von dem einen wie von dem anderen Theil unver-
lezt bleibt..." Wenn Bewaffnete sich unserer Grenze nähern, dann sollte das Ortsgericht
„mit einer erlesenen Auswahl bewehrter Bürger" ihnen entgegen gehen und
sie am Überschreiten der Grenze hindern. Wenn Gewalt nötig würde, dann „ist die
Sturmglocke zu ziehen, und durch Reitenden die Anzeige anher zu machen". Die
Tag- und Nachtwachen sind zu verdoppeln.

Aus einem Schreiben vom 29. September geht dann hervor, dass man am
21. August auch angeordnet hatte, „wegen befürchteter Gebietsverletzungen durch
Insurgenten Bürgerwachen an der Rheinfelder Brücke aufzustellen, um im Notfalle
Gewalt mit Gewalt abzutreiben" (Aktennummer 17044).

Am 17. März 1832 erfolgte dann in der Landschaft die Ausrufung eines eigenen
Kantons, worauf die Vorgesetzten von Grenzach, Wyhlen und Warmbach am
7. April angewiesen wurden, „bey Tag und bey Nacht die Orts wachen darauf aufmerksam
zu erhalten, daß von keiner Seite weder von Basel noch von Rheinfelden
her, Schweizerisches wenn auch unbewaffnetes Militär durch das diesseitige Gebiet
ziehe." Andernfalls sollte dieses aufgefordert werden, sofort wieder über die
Grenze zurückzukehren (Aktennummer 7193 und 7194).

Doch schon einen Monat später, am 7. Mai 1832, teilte man mit:

„Der außerordentliche Dienst der Bürgerwachen längs der Gränze des Kantons
Basel hört vor der Hand wieder auf... Der Bürgermeister von Wyhlen hat bey Kaiser
Äugst die Wachthütte abbrechen zu laßen und die Materialien, damit man sie
erforderlichen Falls wieder brauchen kann, wohl zu bewahren" (Aktennummer
9290).

Am 14. September und 5. Oktober 1832 beschloss die Eidgenössische Tagsatzung
dann die Teilung des Kantons Basel, was aber die Stadt ablehnte. Deshalb
hielt sich auch die Großherzogliche Regierung noch mit einer Anerkennung des
neuen Kantons zurück.

Am 14. Dezember 1832 wurden die badischen Landesbehörden angewiesen,
„von der in Liestal errichteten provisorischen Regierung des sogenannten Kantons
Basellandschaft vor der Hand keine Notiz zu nehmen, und die von ihr ausgestellten
Urkunden nicht anzuerkennen." Auch Wanderbücher und Pässe dürfen nicht
akzeptiert werden „sondern es sollen die Träger derselben anher gewießen werden
" (Aktennummer 22452).

Als die Städter am 3. August 1833 trotz des Teilungsbeschlusses der Eidgenössischen
Tagsatzung erneut in die Landschaft einmarschierten und auf ihrem Rückzug
65 Tote zu beklagen hatten, besetzten eidgenössische Truppen das Gebiet.

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