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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 50
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2008-02/0052
Am 7. August teilte man allen Vorgesetzten
des Amtsbezirks Lörrach Folgendes mit:

„Es sind gegründete Anzeigen vorhanden, daß, ehe es der rechtmäsigen Obergewalt
in der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelingen wird, die Mishelligkeiten
zwischen der Stadt und der Landschaft auszugleichen, gesezlose Banden im Verein
mit den polnischen Flüchtlingen3) die Absicht haben, Basel zu stürmen und zu
plündern." In einem solchen Falle wäre auch Leben und Eigentum der badischen
Untertanen an dieser Landesgrenze „höchst gefährdet". Deshalb solle man die
Zahl der jungen Bürger, welche in die erste Klasse gehören und einem solchen
Aufgebot Folge leisten müssen, sowie ihre Obmänner bis zum nächsten Tag dem
Bezirksamt melden. Daraufhin teilte Grenzach die Namen von 50 Männern mit.

Sollten die großherzoglichen Truppen nicht im. Stande sein, „einer herandringenden
Übermacht an allen Orten die Spitze zu bieten, und sie zurück zu schlagen
", dann müsste die waffenfähige Mannschaft der 1. Klasse beim Ertönen der
Sturmglocke auf dem Sammelplatz erscheinen. Allerdings sollte diese Glocke nur
im äußersten Falle ertönen, nämlich dann, wenn die Truppenkorps „durch hereinbrechende
Banden" umgangen würden (Aktennummer 14,34 b).

Am 10. August 1833 werden dann sämtliche Einwohner des Großherzogtums
aufgefordert, „bei eintretender Dunkelheit die geordneten Straßen nicht zu verlassen
, sowie dem Anrufen der Posten und Patrouillen Genüge zu leisten, die von
heute Abend an zu größerer Sicherung des Eigenthums der Einwohner des Großherzogthums
in Thätigkeit gesetzt werden. Wer auf Nebenwegen betretten wird,
und sich auf Aufrufen nicht ergiebt, sezt sich der grösten Gefahr aus, in dem die
ausgestellten Posten die strengste Instruction haben" (Aktennummer 14578).

Doch am 26. August 1833 beschloss die Eidgenössische Tagsatzung nochmals
die Teilung des Kantons Basel. Die Stadt beugte sich am 29. August diesem Be-
schluss, obwohl sie die Rechtmäßigkeit eines solchen Verfahrens nicht einsah.

Damit endet auch die Bedrohung der rechtsrheinischen Dörfer, und die Großherzogliche
Regierung musste die neue Situation anerkennen.

Am 9. Dezember 1833 wurde sämtlichen Gemeinderäten
des Amtsbezirks Lörrach Folgendes mitgeteilt:

„Durch hohen Beschluß Großherz. Regierung des Oberrhein Kreißes... sind wir
ermächtigt worden, unter Berücksichtigung der gegenwärtig bestehenden Verhältnissen
mit der constituirten Regierung des Kantons Basellandschaft zu Liesthal
und mit den dortigen Behörden geeigneten Falls in Communication zu treten, und
die von letztern in gehöriger Form ausgestellten Urkunden anzuerkennen" (Aktennummer
2137).

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