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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 55
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Abb. 2: Die ehemalige Drahtseilfähre
in der Nähe des Grenzacher
Stegs bei den Rheinhäusern

Erlasse gegen „Müßiggänger"
und „arbeitsscheue Wirtshaussitzer"

Am 1. September 1832 teilte das Großherzogliche Bezirksamt mit, dass „Arbeitsscheue
" in Zukunft auf Staatskosten in ein „Arbeitshaus" aufgenommen werden
können, so dass jetzt die Gemeinden „für solche Subjecte nichts mehr zu bezahlen
" brauchen (fol. 82 f.)

Am 18. Oktober 1832 werden die Bürgermeisterämter dann angewiesen, unverbesserliche
Müßiggänger, Trunkenbolde und arbeitsscheue Wirtshaussitzer in das
Pforzheimer Arbeitshaus einzuliefern, wenn amtliche Strafen ohne Wirkung bleiben
. Dabei wird an folgende Polizeivorschriften erinnert:

Die Polizeistunde tritt wie bisher in den Wirtshäusern um 10 Uhr abends ein.
Wer dieser Anordnung nicht Folge leistet, wird das erste Mal mit einem Gulden
bestraft, im Wiederholungsfalle „mit Einsperren auf 12 Stunden", und beim dritten
Mal ist er zur Bestrafung auf das Bezirksamt zu schicken.

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