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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 126
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Doch mit der Errichtung dieses Denkmals ließ es Dietschy nicht bewenden. Einige
Jahre später versuchte er, durch eine „großartige Wohltat" das Gedenken an
seinen Sohn aufrechtzuerhalten. Franz Johann, der „in der Fülle seiner Kraft, u. in
seiner jugendlichen Blüthe mit kurzer aber schwerer Krankheit überfallen" gestorben
war, sollte nicht vergessen werden.9

Eine „mildtätige Stiftung" schien ihm für diesen Zweck das geeignete Mittel zu
sein. Nach vorheriger Absprache mit dem Hertener Ortsgeistlichen beschloss er,
„ein Kapital von Fünf Hundert Gulden zu fondieren, auf dessen jährliche Zinse
zwey arme Schulkinder" neu eingekleidet werden sollten.10 Zur „ewigen Sicherheit
" dieses Kapitals wollte Dietschy es als erstes Unterpfand auf den Markhof in
die Unterpfandbücher von Herten und Wyhlen eintragen lassen. Jedes Jahr, pünktlich
zu Martini, sollte es mit 25 Gulden verzinst werden - zunächst vom Stifter
und seinen männlichen Nachkommen selbst, später, wenn keine männlichen Erben
mehr vorhanden wären, von dem jeweiligen Markhofbesitzer.

Die Kinder, die in den Genuss der Stiftung kommen sollten - jeweils ein Mädchen
und ein Junge im Alter von 8-12 Jahren -, waren zwischen Martini und Weihnachten
auszuwählen und der Familie Dietschy zu benennen.

Da der Markhof auf der Gemarkungsgrenze zwischen Herten und Wyhlen liegt,
stand die neue Kleidung immer abwechselnd zwei Kindern aus Herten und zwei
aus Wyhlen zu, beginnend mit Herten zu Weihnachten 1840.

Der Hertener Pfarrer Gerster dankte dem Stifter überschwänglich: Dietschys Vaterherz
habe eine tiefe Wunde geschlagen bekommen, aber Gott schlage nicht nur,
sondern er heile auch. Der Verblichene habe ausgekämpft - Ruhe solle seiner
Asche, seliger Friede seinem Geiste beschieden sein. „Jenen, welche diese unnennbare
Wohltat zu Theil werden wird, soll u. wird jedesmal tief u. ernst eingeprägt
werden, daß sie sich ihres großen Wohltäters stets erinnern u. den edlen Geber
in ihrem täglichen Gebethe nie vergessen sollen."11

In einem Punkt waren Lehrer und Gemeinderäte von Herten mit den Bestimmungen
des Stifters allerdings nicht ganz einverstanden. Sie gaben zu bedenken,
dass es doch vielleicht sinnvoller wäre, zwei Kinder bei der Schulentlassung einzukleiden
. Die Kinder wären dann allerdings 13 oder 14 Jahre alt, und die Be-
schenkung würde nicht zu Weihnachten, sondern zu Ostern erfolgen.

Dietschy war auch diese Regelung recht - nur wenn unter den Schulentlassenen
keine geeigneten Personen vorhanden wären, dann sollten eben jüngere Kinder in
den Genuss der neuen Kleider kommen.

Im ersten Jahr, zu Ostern 1841, fiel die Wahl in Herten auf den Knaben Konstantin
Geng und das Mädchen Magdalena Bölinger. Der Junge sei „notorisch arm",
aber fähig, fleißig und brav. Magdalena galt als „häuslich arm", als fleißig und
brav; ihre Eltern waren „ordentliche Taglöhnerleute".

Allerdings waren mit dieser Wahl nicht alle einverstanden. Es wurden Stimmen
laut, wonach es doch unmöglich sei, ein uneheliches Kind wie Konstantin in den Genuss
der Stiftung kommen zu lassen. Lehrer Lohr ließ sich jedoch nicht beirren. Ein
uneheliches Kind sei nicht automatisch unehrlich; außerdem sei es schon durch den

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