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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
70.2008, Heft 2.2008
Seite: 127
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Makel der Unehelichkeit gestraft genug und man dürfe es nun nicht auch noch zusätzlich
benachteiligen. Im März 1841 machte sich Lohr auf den Weg nach Rhein-
felden, um den Stifter Dietschy persönlich nach seiner Meinung zu befragen.

Franz Joseph Dietschy bestimmte, dass es völlig unerheblich sei, ob ein Kind
nun ehelich oder unehelich geboren sei. Ausschlaggebend seien allein die Armut,
der Fleiß des Kindes in der Schule und die gute Erziehung. Damit stand den neuen
Kleidern für Konstantin Geng nichts mehr im Wege.

Aber auch die Wahl der Magdalena Bölinger führte zu einigem Unmut. Das
Mädchen, so meinten einige, sei nur deshalb genannt worden, weil sie bei Lehrer
Lohr diene. Nun müsse der Lehrer dem Kind nicht auf eigene Kosten ein neues
Kleid besorgen.

Trotz dieser bösen Stimmen kamen Konstantin und Magdalena schließlich zu
Ostern 1841 als erste Kinder in den Genuss der Stiftung Dietschys. Gemäß den
Bestimmungen mussten sie „nach Empfang der Gutthat" an drei aufeinander folgenden
Freitagen in ihren neuen Kleidern die heilige Messe anhören.12

Als weitere Hertener Schulkinder, die für die Stiftung ausgewählt wurden, finden
wir 1843 David Mai, dessen Vater als „gymnastischer Künstler" bezeichnet
wurde, und Ursula Baumann - diese allerdings nur „wegen Armut nicht wegen
Fleiß". Zu Ostern 1845 wurden Franz Joseph Müller und Paulina Dreyer neu eingekleidet
.

Bis zum Tode Franz Joseph Dietschys (1842) und seines Sohnes Michael Alois
im Jahre 1858 war die entsprechende Kleidung jeweils von diesen selbst besorgt
worden.13

Danach wurde die Stiftung mit 630 Gulden abgelöst, wobei eine Hälfte des Kapitals
an Wyhlen, die andere an Herten fiel. Mit diesem Geld übernahm der Hertener
Schulfonds die Pflicht, jedes Jahr ein von Pfarramt und Ortsgericht ausgewähltes
armes Kind neu einzukleiden.

Doch scheint man es mit Dietschys Stiftungsbestimmungen nicht mehr so sehr
genau genommen zu haben. In den 1870er Jahren ist in den Schulfondsrechnungen
öfters die Rede von „Bekleidung, beziehungsweise Geldunterstützung". Das Bezirksamt
rügte dies mit dem Hinweis, dass es nicht ausreiche, den Eltern der ausgewählten
Kinder einfach das entsprechende Geld zukommen zu lassen, sondern
es müsse auch sichergestellt sein, dass der Betrag zweckentsprechend verwendet
werde. Ebenso sei der anschließende Kirchenbesuch der beschenkten Kinder nachzuweisen
.14

Der Hinweis scheint gewirkt zu haben: 1894 wurde für Barbara Nutzinger und
1895 für Mathilda Dietschy Stoff gekauft - die Näharbeiten führten dann Hertener
Frauen aus. 1896 stellte Schneidermeister Lämmlin einen Anzug für den Knaben
Hermann Uebelin her. Für „Stoff und Sämtlichen Zubehör und Arbeitslohn" stellte
er der Gemeinde 15 Mark und 50 Pfennig in Rechnung. Hinzu kam noch ein Paar
neue Schuhe für das Kind.

Die letzte im Stadtarchiv Rheinfelden/Baden vorhandene Schulfondsrechnung
für Herten stammt aus dem Jahr 1908. Vermutlich waren bis dahin über sechzig

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