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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-01/0013
Straßen- und Wegebau

Der Anfang wurde im Wehratal gemacht. Die Gemeinde Todtmoos wollte nämlich
eine Straße durch das Wehratal nach Wehr haben und stellte im Jahre 1838 ein
entsprechendes Ersuchen an die Gemeinde Gersbach, denn auch diese sollte sich
daran beteiligen. Doch die Gersbacher lehnten zunächst ab. Aufgrund der Vermittlung
des „Großherzoglichen Domänenärars" und der Stadt Wehr willigte Gersbach
schließlich doch ein, so dass die Straße durch das Wehratal in den Jahren 1848 und
1849 gebaut werden konnte. Nun hatten auch die Gersbacher wenigstens einen guten
Holzabfuhrweg nach Wehr.

Als im Jahre 1853 und 1854 die Bewirtschaftung des Waldes durch Neu-Aufteilung
des Genossenschaftswaldes neu zu regeln war, stellten die Waldbesitzer Forderungen
nach einem effizienten Wegenetz. Es sollten genügend Abfuhrwege für
das Holz angelegt werden, damit jeder Waldbesitzer von seinem Grundstück aus
einen solchen Weg erreichen konnte, ohne über das Nachbargrundstück fahren zu
müssen.

Unter anderem wurden in der Folge nachstehende Wege neu gebaut:

Alle Wege sollten in die Au (Todtmoos-Au) einmünden, von wo aus dann die
neue Wehratalstraße zu erreichen war. Dieser letztgenannte Wegebau erfolgte in
den Jahren 1850-1854 und kostete die stolze Summe von 95 000 Gulden, was
heute ca. 6 Mio. Euro entspricht.

Anschließend baute man weitere Straßen und Wege, nachdem ihr außerordentlicher
Nutzen ersichtlich geworden war.

Von 1881-1884 wurde die Straße ins Wiesental angelegt. Die damalige Trassenführung
entspricht im Wesentlichen dem heutigen Istzustand. Die Einweihung der
„Wiesentalstrecke" über Kürnberg nach Fahrnau erfolgte am 24. und 25. Juli 1884
anlässlich des Friedens- und Freudenfestes.

Die Straße vom Wiesental bis nach Todtmoos-Au wurde als Kreisstraße eingestuft
, wobei die heute bestehende Trassenführung beim Gersbacher Pfarrhaus neu
gebaut wurde. Zwei Korrekturen sind im Bereich „Dicke Straße" und eine Korrektur
bei der „Neusäge" durchgeführt worden. Nach dem „Intermezzo" als Landesstraße
ist diese Straße heute wieder als Kreisstraße eingestuft. Es wurde damals
auch festgelegt, dass der Unterhalt wie folgt aufgeteilt wird:

a)
b)
c)
d)

die „Dicke Straße"
die „Untere Fetzenbergstraße'
die „Obere Fetzenbergstraße"
zwei „Hornstraßen"

a)
b)

55 % zu Lasten des Kreises
45 % zu Lasten der Gemeinde

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