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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-01/0084
Das Baugesuch nahm seinen Lauf, hatte allerdings noch das Problem, dass der
Bebauungsplan auf Grund der fehlenden Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung noch
nicht genehmigungsfähig war und somit das Baugesuch nicht den gewohnten Gang
in aller Kürze und Schnelle erfahren durfte. Es wurde kurzfristig eben das noch
verlangte Material für den Bebauungsplan ausgearbeitet und an die Behörden weitergegeben
, um dann anschließend, zumindest mündlich, die Freigabe der Baumaßnahme
zu erhalten. Für die endgültige Genehmigung fehlte noch der Turm, die so
genannte Chartaque, welche dann im Nachhinein zur Genehmigung kam.

Kurze Zeit später wurde der Wunsch an uns herangetragen, die Kosten für die
Anlage zu bestimmen. Dieses war dann schon wieder gepaart mit den weiteren Architekturleistungen
, die schließlich das Gesamtobjekt umfassten. Nach Klärung
der Rahmenbedingungen wurde sofort die Kostenermittlung, die bereits für die
Zuschüsse beantragt und festgestellt war, neu berechnet. Nicht unerhebliche Kostendifferenzen
kamen mit der nun geplanten Schanzenvariante heraus, die zuerst
einmal bezüglich der Finanzierung geklärt werden mussten. Nach vielerlei Recherchen
und auch Rechnereien in die eine und in die andere Richtung wurde bei
einem Gespräch im Regierungspräsidium am 23. 5. 2007 eine Einigung über die
Ausbildung, die Größe und die Qualitäten der Schanze erreicht. Wichtigstes Ziel
war es, das Projekt (in der beantragten Version) authentisch herzustellen. Dabei
konnten Reduzierungen im Ausbaustandard der Blockhütten mit einfließen, so dass
die Baukosten wieder annehmbar und finanzierbar wurden. Man wusste nun, dass
die Angelegenheit insgesamt umsetzbar war und die Finanzierung, sofern die Gemeinde
bzw. die Stadt die Kofinanzierung aufrechterhält, umsetzbar ist. Die Baukosten
wurden bei ca. 250 000 € fixiert.

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