http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-02/0051
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gelang die Rückführung nach Bremen.
Erst danach unternahm die schweizerische Regierung in Bern Anstrengungen zum
Rückerhalt der 52 von Wartmann beschriebenen Urkunden.
Der Schweizer Konsul Stefano Luisoni wurde mit den Verhandlungen beauftragt
. Seinem diplomatischen Geschick ist es zu verdanken, dass die Stadt Bremen
unter ihrem damaligen Bürgermeister Wilhelm Kaisen sich entschloss, die Urkunden
der Schweiz zu schenken l2).
Denn nach hanseatischer Auffassung war Bremens Rechtstitel an den Urkunden
immer legal, daher war die Rückgabe völlig freiwillig und nicht mit einer Restitution
vergleichbar.
Die Rückgabe war auch ein „Dank für all das Große und Gute, das die Schweiz
für Deutschland getan hat" l3).
Denn über 44 000 deutsche Kinder wurden in den ersten Nachkriegsjahren in
der Schweiz regelrecht aufgepäppelt.
Die Übergabe wurde noch durch die amerikanische Militärregierung verzögert,
da die Veräußerung wertvoller Kulturgüter verboten war. Doch schließlich fand
sich eine Lösung, nämlich die Urkunden in Form einer Dauerleihgabe auf 99 Jahre
zurückzugeben. Danach geht die Leihgabe in das Eigentum des Kantons St. Gallen
über.
Abb. 8: Wilhelm Kaisen rechts und Stefano Luisoni
Foto: Karl Ed. Sc hmidt
49
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-2009-02/0051